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Der Stifter der noch bluehenden Neuhaeuser Linie Christian Ludwig von Eberstein und seine Nachkommen
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verspühren möge, haben Wir w. :c. dennenselben :c. diese besondere gnad undfreyheit gethan und gegebene Thun und geben Ihnen die auch hiemit von Rom.Üayl. Macht Vollkommenheit wissentlich :c. dergestalt das nun hinführo Wir,Unsere Nachkommen am heyl. Reich :c. besagtein Ernst Friederich Graffe»nan Gberstein :c. auß allen Unseren :c. Tantzleyen in Unseren :c. reden offenenund geschlossenen schrifften und brieffen so von Unß und Unseren Nachkommen ansie oder sonst darinnen sie benennet und bestimmet werden der titul und ehren-wortt stach nnd mostigestostren geben, schreiben und folgen lassen sollen undwollen, immaßen Wir dan solches zugeschehen bey Unseren Tantzeleyen albereithverordnet und befohlen haben.

Gebieten und befehlen :c. w. Mit uhrkund dicß brieffs besiglet mit UnseremAayl. anhangenden insiegel, der geben ist in Unserer Statt Wien den viertenmonathstag Ianuariy nach Thristi Unseres lieben Herrn und Seligmachers gnaden-reichen geburth im siebcnzehenhundert und achtzehenden Unserer Reiche deß Röinischenim siebenden deß hispanischen im sechszehenden, deß hungarischen und Böheinrbischcnebenfalls im siebenden jähre:

Carl

Vt. Frill. Cnrl G. v. Irköudorn. manäntum Lue: Eg.es:

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Nr. 264. „Die von der Graffschaft Kberstein von Ihr» Königs. Kayßerl. Wajt.verlangten Aömer-Wonatlje Vetr.^

EARK der Sechste von GOTTES-Gnaden ErwehlterRömischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs ?c.

Hoch- und Wohlgebohrner lieber getreuer; Dir ist vorhin bekannt, welchergestalten Uns von Chnrfürsten, Fürsten, und Ständen, durch das, auf der Reichs-Versamlung zu Regenspurg am drey und zivantzigsten Oooombris nächst verwichenenJahrs geschlossene und von Uns hernach den zweyten llnmmrij, init gnädigster Danck-nehinigkeit, rutilleirte gutachten, zu Bestreitung deren großen Unkosten des Uns von derOttomannischen Porten abgedrungenen Kriegs, fünffzig Römer Monath verwilliget, unddabey beliebet worden, daß selbige in Unser Residenz-Stadt Wien, innerhalb SechsWochen, von dein Tag Unserer kayserlichen ratification, zu erlegen und zu bezahlenscyen, umb durch diese Geld-Hülffe die Veranstaltung der nothwendigen Gegenwehrzeitlich zu machen, und den barbarischen Feind des christlichen Nahmens, mit destogrößerer Macht, entgegen gehen, und unter anhoffendem göttlichen Beystand, selbigenin solche Gränzen zu rücktreiben zu können, damit die gesamte Christenheit von dessenfeindlicher Überziehung und Grausamkeit, künfftig in mehrere Sicherheit gesetzet, undder Ruhestand umb desto dauerhaffter beybehalten werden möge.

Nachdeme nun vorgemeldte Zahlungsfrist seiter den zwey und zivantzigsten Uobru-nrij dieses Jahres schon dreymahl verstrichen, ohne daß Du Dein Grafschaft Eber-stein, an abgedachten fünffzig Römer-Monathe betreffende cpmntmm bishero abgeführet,noch darzu eiilige Bereithwilligkeit zu vernehmen gegeben hast: die Zeit des feld-Zugsaber würcklich vorhanden, und der Feind EllrisU, der Türck, mit großer Macht, bereitsim Anzug ist, Unsere Vorländer anzufallen, und in die Vormauern der Christenheit,seinein Wuth nach, einzudringen, mithin Wir solcher Uns von: Reich, zun: Widerstand,verivilligtcn christlichen schleimigen Hülffc, ohne längeren Verzug höchst benöthiget seyn.

Als erinneren und ermahnen Wir Dich hiermit gnädigst, und nachtrücklichst,Deiner dießfälligen Schuldigkeit sordersamst ein genügen zu thun, und nicht nur Dein