Solches Wohlwollen ermuthigte den bisherigen außerordentlichen Gesandten unterBilligung seines Oheims, des sächs. Ministers Grafen v. Werthern, 17. Nov. 1716um Ertheilung des Charakters als wirklicher Gesandter nachzusuchen.
Nr. 258. Schreiben Ernst Isriedrich's von Eversten» an Graf von Klemming<i. ü. Wamberg 17. Wov. 171k, die Witte nm Ertheilung des Charakters alsknvoze bei den kurmainj. Koten enthaltend.
Hochgeborner Graf! Cur Excellenz werden ohnzweiffentlich annoch in geneigterErinnerung führen, was vor einiger Zeit Deroselben vorzustelleil mich entblödet, daßJhro Mas. allergnädigst gefälligst sein möchte, bei den In«rrstci»tisrstett 4>ösc»t mirden Character kuvoze beizulegen. Nachdein nun in Conformitct dessen gleichmäßig anmeinen Herrn Oheim des Grafen von Werthern Excell. geschrieben und vonselbigem die Antwort gestern dahin erhalten, daß er solches nicht anders dann ganzbillig fände; nur sorge er, daß es damit bei Hofe einzig das Bedenken haben würde,daß man bei jetzigein Zustande der Gesandtschaftskasse mir nicht sogleich auch dasTractament werde zu geben practicable achten, stellete mir also anHeim, was etwan zudessen Erledigung an Cur Excellenz per nvanos zu melden rathsam finden möchte. Nundann Eur Excellenz gnädig bekannt, daß meine ganze Begierde alleinig dahin gehet,Jhro Königl. M. zu Ehren und unterthänigsten Diensten zu sein, und daß zu demEnde auch ineinen letzten Heller nicht ansehen werde: So werfe mich auch hierunterlediglich in Jhro Königl. M. allergnädigste Hand und Eur Excellenz geneigteste Dis-position, der völligen zc. Zuversicht, daß wann sie auch gleich stracks Anfangs das ganzeTractament mir reichen zu lassen nicht wohl thunlich erfinden sollten, Sie dennochdadurch sich nicht hemmen zu lassen, sonder nur also mit mir zu schaffen gnädigst undhöchstgeneigt geruhen werden, daß (wie mir mein Gewissen zeügct und aller Weltbekannt, bisher allenthalben gethan zu haben) auch fernerhin eines so großen HerrenDiensten mich würdig aufzuführen continniren könne, sintemalen keineswegs darunterineinen Vortheil, sondern einzig Jhro Königl. M. Elloirs envisagire und die eommockite,Ihnen desto besser und sachlicher dienen zu können. Obschon (wie Königl. M. selbsten,wie auch Eur Excellenz gewiß leichtlich erfinden werden) bei meinen Reisen und Ver-änderung des Aufenthaltes einiger Zulage auch außerdem so bedürftig, als würdigbin. Womit zc. in ewiger Devotion verbleibe Eur Hochgräfl. Excellenz ganz geh.ergebenster zc. G. F. ro» Eberstem.
Bamberg 17. Nov. 1716.
Angef. Korrespondenz v. 1716, S. 76. Nr. 37.
Ein gleiches Wohlwollen wie seitens des Kurfürsten von Mainz wurde ihm auchvom Kaiser zu Theil. Schon i. I. 1711, als Karl VI. zur Krönung und Huldigungnach Frankfurt gekommen war und daselbst bis zum 11. Januar 1712 verweilte, fander an dem intelligenten und gewandten kurs. Hof- und LegationSrathe Ernst Friedrichv. E., welcher aus Anlaß der Kaiserkrönung in außerordentlicher Mission und zugleichals Begleiter des Kurfürsten von Mainz nach Frankfurt gekommen war, ein besonderesWohlgefallen und erwies demselben 4. Januar 1718 „die ohnvermuthete Gnade", ihn„aus eigener Bewögnus" in den Grafenstand zu erheben. Das umfangreiche Diplomenthält zugleich das mit den Schildzeichen der beiden ausgestorbenen EbcrsteinischenGrafengeschlechter, des niedersächsischen und des schwäbischen, vermehrte Wappen ErnstFriedrich's v. E. in künstlerischer Ausführung (vgl. Wappentafel in der „Beigabe").Die dieser Wappenvermehrung zu Grunde liegende genealogische Unklarheit hatte späternoch die spaßhafte Folge, daß der gegraftc E. F. v. E., der nur das Schloß undFlecken Leinungen mit Rötha besaß, vom Wiener Hof-Rathe als Inhaber der „Graf-schaft Ebcrstein im Schwäbischen Kreis" angesprochen und als solcher gemahnt wurde,eine vom Regensburger Reichstage sowohl 1716 als 1738 verwilligte Türkensteuer zuje 50 Nömermonaten im Betrage von 1600 sl. abzuführen.