— 404 —
stehenden Heiligen Zeit, auch drauf vorseienden Netour Jhro kurfürstl. Gdn nach DeroResidenz Mainz, da Sie unterwegens zu Geubach im Spessert und zu Aschaffen-burg jagen werden, Nichts dermalen zu verabsäumen zc.: so lebe der zc. Zuversicht,Jhro K. M. werden zc. erlauben, daß meine Privata hier vollends zu Ende bringendürfe; ich werde solche dergestalt einrichten, daß gegen den 9. Januar meine Rückreiseantreten könne zc. Verbleibe Cur hochgräfl. Excellenz ganz gehorsamst ergebenster zc.
Merseburg 20. 1716. G. F. rou Gberstein.
Angef. Korrespondenz v. 1716, S. 160. Nr. 43,
Nr. 256. Krtrart Schreibens Ernst Ariedrich's von Oberstem an des Krn.Gek-Hiatlis v. Watzdorf Krcestrnz «I. <1. Main; den 22. Inn. 1717, woriner über seinen schlechten Instand sich beklagt.
Meine wenigen Extraordinarien belangend, so ist Gott bekannt, daß, wann esmöglich und ich im Stande wäre, es thun zu können, ich viel lieber Jhro Königl.Ulaf. blost vor die Ghre unterthäuigst aufzuwarten, dann vor Besoldungdienen wollte zc. Nachdem aber mein Zustand bekannt und daß, so lange meine Elternleben, nichts Eigenes habe zc., so werden Cur Excellenz zc. ermäßigen, daß zc. nichtmehr im Stande bin, mir mit dem Steuerscheine vor dießmal aus meiner Noth zuhelfen zc. Überdem werden Cur Exc. zu consideriren belieben zc., daß mein Appointe-mcnt, so knapp den 4ten Theil desjenigen, so Hr Graf Nostiz ordinarie hat, womiter wohl auskommen kann, ich hingegen beständig zusetzen muß zc., zugeschweigen, daßmeine doppelte Wohnung zu Bamberg und hier ein 5tel allcine wegnimmt zc.
Angcf. K. v. 1717, 139.
Seine Funktionen bei dem Kurfürsten Lothar Franz von Mainz verrichtete E. F.v. E. zu solcher Zufriedenheit des Kurfürsten, daß sich dieser bewogen fand, ihn 30. Juli1715 auch zu seinem Geheimen Rathe zu ernennen und dies dem Könige direkt zu melden.
Nr. 257. Kurmainzisches GHlattzs-Dekret des Grafen Ernst von Oberstem.
Nachdemahlen der Hochwürdigste Fürst und Herr, Herr Lotharius Frantz,des Heyl. Stuhls zu Mayntz Grtz-Bischoff, des Heyl. Römischen Reichs durch Ger-manien Grtz-Gantzlar und Ghurfürst, Bischoff zu Bamberg zc. Unser gnädigsterHerr in besondere Gonsideration gezogen haben, was gestalten Seiner Aönigl.Ulajst. in sohlen, und Ghurfürstl. Durch!, in Sachßen bey höchsterwehnter SeinerGhurfürstl. Gnaden Hoffstatt sich mm eine geraume Zeit aufhaltender Ministerund Abgesandter, Herr Ernst Friedrich Karon von Gberstein seine bisheroaufgehabte Geschafften nach dessen stattlichen Missenschafft und Grsahrnuß mit sogroßer Sorgfalt als Gelassenheit verrichtet; So haben mehr Höchst besagte SeineGhurfürstl. Gnaden aus eigener Bewegnüß, und in freundlicher Zuversicht obhöchst besagte Seine Aönigl. Majst. und Ghurfürstl. Durchl. werden es änderstnicht alß für ein wahres Kennzeichen Seiner Ghurfürstl. Gnaden an Dero MinistreAufführung, Geschafften absonderlichen Gefallen und Vergnügen auf- und an-nehmen, Ihn obbenandten Davon von Gberstein hieinit und in Arafft diesesDecrets zu Dero Ghurfürstl. Mayntz geheimen Rath dergestalt ernennet und er-klähret, daß Gr dafür von Männiglich geachtet und geehret, Zhnie auch solchesH>raedicat in allen Vorfallenheiten von denen Ghurfürstl. Gantzleyen beygelegetwerden solle; Uhrkuud dessen haben Höchst besagte Seine Ghurfürstl. Gnaden diesesDecret eigenhändig unterschrieben, und Dero Geheimen Gantzley Znsiegel beydruckenlassen, Manch den Z0w> Iuly s7s5. Motluvius FnuttZ Ghurfürst.
(A. 8.)
(A. 8.) eoueorckuk oum vriKiuuli eoneeplu Euuo6llg.riw inkimso DchepoiirichN. . . . in llcköm.
Churfürstl. lllayntz. Geheimbte Lantzley.