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1 (1877) Die meißnisch-sächsische, niederlausitzische, böhmische und ältere Linie der Edeln Herren v. Ileburg
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Zum Münzwesen der Edeln Herren v. Jlebnrg.

im Sachsenlande führt aber als Schildembleme drei Sterne, in der Stellung,wie sie die Münze zeigt, oder in einer andern und nur die Edeln Herren v.Hackeborn haben zum Schildzeichen einen (stets achtstrahligen) Stern, derniemals (aus dem Grunde der Linienabzweigung oder zum Kennzeichen derjüngern Geburt) in der Dreizahl erscheint. Nur und allein die Edeln Herreno. Jlebnrg sind es, welche im untern Felde ihres vom Jahre 1231 an (auswelchem ihr ältestes Siegel datirt) bis zur Gegenwart herab sich stets gleich-gebliebenen Wappenschildes drei zu 2 und 1 gesetzte Sterne führen, währenddas obere Feld einen wachsenden Löwen enthält. Sollte aber nun, kann gefragtwerden, das halbe oder verstümmelte Wappen der Herren v. Jlebnrg gleichwohlausreichend sein, die Autorschaft derselben für die Münze zu beanspruchen?

Die Antwort auf diese Frage kann nur bejahend lauten, wenn erwogenwird, daß

1) kein sonstiges regierendes oder Herrengeschlecht im Sachsenlande dasWappen der 3 Sterne (2. 1.) führt;

2) daß dieses Emblem im Jlebnrgischen Wappen ursprünglich ein voll-ständiges, eigenes Wappen ist, zu welchem ein Löwe — der burggräflich Wettinscheoder der Markgräflich Meißnische, wie in der Erklärung des Wappens aus-führlich dargelegt worden, — hinzugetreten ist, wobei dies Emblem bei der Vereini-gung der Wappen in einen Schild nach altem heraldischen Brauch halbirtwurde. Hierzu kommt aber noch

3) daß das Jlebnrgische Geschlecht in der ältesten Zeit das Feld mitden 3 Sternen als sein significantes und apartes Wappenzeichen betrachtete— wir lassen dahingestellt, ob mit Recht oder Unrecht — als ein Emblem, welchesstatt des Löwen oder statt des vollständigen Wappens gewählt wurde, um dasobrigkeitliche oder Herrschaftsverhältniß des Geschlechts heraldisch auszudrücken.Dies ersehen wir unzweifelhaft daraus, daß im Siegel der Stadt Eilenburg,der Wiege des Geschlechts, das über sie als „seine" Stadt oberherrliche undVogteirechte ausübte, die 3 Sterne des Jlebnrgischen Wappens dem Stadt-zeichen beigefügt wurden (die über ihm noch bis zum heutigen Tage glänzen)und daß eine andere Vasallenstadt der Familie, Lübbenau, zur Kennzeichnungder Jlebnrgischen Herrschaft ihrem heraldischen Emblem (einem Fisch) nicht denLöwen und die Sterne, oder erstem allein, sondern nur die drei Sternebeigefügt erhielt.

Beweisen diese Vorgänge schon den aparten Gebrauch des als kennzeich-nend genug angesehenen Wappentheils der Jlebnrgischen Jnsignien, so tritt nochein besonderer, wenn ich so sagen soll, numismatischer Umstand hinzu, der denGebrauch des Schildes mit den Sternen allein statt des vollständigen Wappenserklärt und rechtfertigt. Wir meinen den für ein Emblem allein nur aus-reichenden Raum in dem en mininturs darzustellenden Wappenschilde, der