Megestcn der Murggrafen v. Wettin
aus der Zeit vor dem Jahre 1200.
Sowohl über das Burggrasenamt, wie es sich vom 12. Jahrhundert abin den Meißnischen Landen zeigt, als auch über mehrere der Familien, welchehier und in Sachsen oder Thüringen (z. B. die Burggrafen v. Kirchberg, v.Orlamünde u. a. m) die Burggrafenwürde erblich bekleideten, besitzen wir Ab-handlungen in historischen Sammelwerken oder in besonderen Schriften. Sohaben die Burggrafen von Meißen, von Dohna, von Freibnrg (deren bishersehr dunkle Ansgänge der Herausgeber selbst zum Gegenstande einer eingehen-den Untersuchung — gedruckt in den Neuen Mittheilungen des Thür.-Sächs.Geschichts-Vereins III. S. 602 ff. — machte) v. Leisnig, v. Kirchberg, v. Orla-münde u. a. m. eine eigene Litteratur und im Allgemeinen handeln von denBurggrafen des Meißnerlandes, wie auch von einzelnen Geschlechtern derselbenAufsätze in den bekannten sehr schätzbaren Sammelwerken Klotzsch's und Grun-dig's, Schöttgens, Hasches u. a. Von den Burggrafen v. Wettin aber, einemGeschlechte, das nach verschiedenen Seiten hin, seiner Abkunft, Bedeutung,Macht und Ausbreitung nach längst eine eingehende Darstellung verdiente,finden sich nur sehr gelegentliche und zum Theil sehr dürftige (so z. B. Tittmann,Heinrich der Erlauchte I. S. 43, 44!) Aufzeichnungen, die wir meistens schonunten S. 636 ff., 714 namhaft gemacht haben. Neben dem, was der kurze Auf-satz in Schöttgens Oxnsenln minorn S. 388—399 und v. Dreyhaupt's klassischesWerk über den Saalkreis II. S. 790 ff. über sie berichtet, behandelt einen Theilihrer Genealogie und Geschichte die höchst schätzbare und bedeutende, viele Dunkel-heiten aufklärende Schrift Knothes über die älteren Besitzer der Herrschaft Puls-nitz, woneben auch die Abhandlung: „Nachrichten über Golßen" im erstenHefte von Gallus Beiträgen zur Geschichts- und Alterthumskunde der Nieder-lausitz S. 89 ff. nicht mit Stillschweigen zu übergehen ist. Märcker in seinemgroßen 1842 erschienenen Werke über das Burggrafenthum Meißen erwähntnur beiläufig einige Male der Wettiner Burggrafen, um auf den Irrthum derAnnahme ihres Zusammenhanges mit den Meißner Burggrafen hinzuweisenund was Scheltz in seiner 1847 herausgegebenen Gesammtgeschichte der Ober- undNiederlausitz S. 502, 503 im Allgemeinen von den Burggrafen v. Wettin an-