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1 (1877) Die meißnisch-sächsische, niederlausitzische, böhmische und ältere Linie der Edeln Herren v. Ileburg
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Zum Münzwcsen der Edeln Herren v, Jleburg.

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machen, auf dem der „Bischof" linkerseits das „Burggräflich Magdebur-gische Wappen" habe, so ist die dort gegebene Begründung der Zntheilnngdieser Münze an Erich ebenso wunderlich, als es mir fraglich erscheint, anwelchem Emblem Cappe das Burggräflich Magdebnrgische Wappen damaligerZeit (vgl. meine Abhandlung über die Siegel und Münzen der Burggrafen vonMagdeburg in den Magd. Geschichts-Bl. VI. S. 88 ff. und VII. S. 256 ff.)erkannt haben will. Ein anderes Beispiel von der seltenen Verbindung einesWappenschildes mit nicht-menschlichen Figuren auf Bracteaten des 13. Jahr-hunderts stellt sich auf einem in dem obigen Jahrgange der Num. Zeitung,Tab. IV. abgebildeten und von Cappe a. a. O. Sp. 111 sub Nr. 186 beschrie-benen und gleichfalls für Magdeburg in Anspruch genommenen Bracteaten dar,den er dem von 1295 bis 1306 regierenden Erzbischofe Burchard (II.) zutheiltund das Wappen gleichfalls als das Burggräflich Magdeburgische anspricht.Auch diese Deutung ist so wenig glücklich, wie die von ihm zu Nr. 190ebendaselbst geinachten Bemerkungen von keiner Einsicht zeugen. Auf der gege-benen Abbildung von Nr. 186 enthält der Wappenschild irgend etwas, wasmit dem Burggräflich Magdeburgischen Wappen nicht die entfernteste Aehnlich-keit hat. Enthielten aber wirklich auch die Bracteaten Nr. 131 und 136 einengespaltenen Schild mit halbem Adler und Bälkentheilung, (die Embleme derzu Ende des 13. Jahrhunderts bekanntlich nicht mehr die Burggrafenwürde be-kleidenden Herren v. Querfurt) so kann dieses Wappen mit eben so wenig Fugals „Burggräflich Magdeburgisches" angesprochen werden, als es Bezug auf denErzbischvf Erich oder seinen Nachfolger Burchard II. haben könnte. Vielmehrwürde ein solches Wappen auf Nr. 131 diese Münze dem Erzbischvf Heinrich,(1305—1307) einem geb. Fürsten v. Anhalt vindiciren und Nr. 186 wennnicht nach Anhalt, vielleicht nach Barby oder Querfurt zu weisen sein. Mög-licherweise gehörte eine der beiden Münzen zu denjenigen, welche der merkwür-dige Magdeburg-Barbysche Münzvertrag vom Jahre 1294 (S. meine Abhand-lung über die Münzen der Grafen v. Barby in den Magd. Gesch.-Bl. VII.S. 210) zum Gegenstände hatte. — Dies nur beiläufig als eine sehr nahelie-gende Erläuterung zu einem dem 13. Jahrhundert angehörigen bracteatenför-migen Gepräge, welches einen Wappenschild nicht in Verbindung mit dem Münz-herrn sehen läßt.

Fassen wir nun unsern trefflichen und trotz der drei Exemplare, in denener an einer Stelle sich findet, sicher und ausnehmend seltenen Bracteaten noch imBesondern ins Auge. Ist es zweifellos, wie wir annehmen zu können glauben,daß er dem Sächsischen und nicht dem Meißnischen Territorium entstammt, sohandelt es sich nun zunächst um die Deutung des Wappens, dessen Schild-form übrigens auch völlig mit der Zeitbestimmung von 1220—1260 im Ein-klänge steht. Weder ein fürstliches, gräfliches noch sonstiges dynastisches Haus