Zusähe zum Mrzeichniß des Krundbesthes.
(S. 619 ff.)
Die erst am Schlüsse des Werkes aufgefundene Urkunde über den 1378geschehenen Verkauf eines Theiles des Schlosses', der Stadt und HerrschaftEilenburg, deren große Wichtigkeit einleuchtet, giebt uns zugleich sehr will-kommene Auskunft über die Pertinenzen und den Umfang der Herrschaft derHerren o. Jleburg dortselbst. Zuvörderst bestätigt die Urkunde unsere früherausgesprochene Ansicht, daß das gewaltige, durch mehrere Ausbauten vergrößerteHerrenschloß in Eilenburg, gleichwie das Mansfeldische, wenigstens zeitweise inmehrere besondere Theile geschieden war (vgl. S. 621), von welchen jene Ur-kunde das Mittel- und Hinter Hans erwähnt, denen ein „Vorderhaus"entsprochen haben muß. Jeder dieser Antheile war, wenigstens im 14. Jahr-hundert oder doch unmittelbar vor der Zeit des Verkaufes, ein selbstständigerbesondere Theile der Herrschaft umfassender Bezirk. Urkunden über die Erb-schaftstheilnng, wenn solche überhaupt aufgenommen wurden, würden uns überden Zubehör eines jeden Antheils oder doch über die gesummten Pertinenzenunterrichtet haben, allein sie fehlen und so ist der Inhalt der Urkunde vomJahre 1378 doppelt wichtig. Ohne die Gerechtigkeiten näher zu erwähnen,welche, wie überall so auch hier, den Herren der Stadt in ihr selbst competirten,begnügen wir uns mit einem Nachtrage zu den in dem früher gegebenen Ver-zeichnisse der Jlebnrgischen Dörfer und Rittergüter in Sachsen und Meißen(S. 644 ff.) aufgeführten Ortschaften. Die oben noch nicht genannten Per-tinenzen der Herrschaft Eilenburg sind:
1. Lausig.
2. Collau.
3. Presen.
4. Nellewitz — Nöselwitz?
5. Zschepplin.
6. Machnowitz wüst?
7. Limehna.