Schlösser und Stiidte, In Sachsen und Meißen. gig
dert raubte ihm sein letztes Besitzthum. Schon vier Jahrhunderte sind seitdemverflossen und das Andenken an das einst so mächtige vornehme Geschlecht ist beiden Menschen fast erloschen, aber der Mund der Urkunden redet noch laut vonden stattlichen Gütern, die einst der edle Stamm sein eigen nannte. Werfenwir einen Blick aus die lange Reihe der Namen jener Orte, die in grauer Vorzeitmit dem Jlebnrgischen verbunden waren.
I. Schlösser und Städte.
4c. In Sachsen und Meißen.
1. Eilenburg, alt: Hileborch, Hilborg, Meborch, Ilborg, Jleburg,Eylenburg, der Stammsitz des ganzen Geschlechts und die Quelle seines 700Jahre urkundlich beglaubigten, seit dem 17. Jahrhundert die heutige FormEulenbnrg tragenden Namens.
Trotz der hohen Bedeutung dieses Orts, der heutigen Stadt Eilenburgim Kreise Delitzsch des Regierungsbezirks Mersebnrg, für die Geschichte desGeschlechts soll an dieser Stelle dem Vvrbemerkten zufolge nichts näheres über denUrsprung und das Alter des Ortes und seine Bedeutung für die Geschichte desMeißnisch-Sächsischen Fürstenhauses mitgetheilt werden. Seine erste urkundlicheErwähnung datirt aus dem 10. Jahrhundert, in welchem nicht nur das Schloßals der Sitz eines besonderen Hauses der ältesten und dann der Wettiner Grafenund Markgrafen im Meißnerlande (wie in unserer 1875 erschienenen Schriftüber das Münzwesen der Edeln Herren v, Jleburg S. 3. in Kürze angegebenist) bereits bestand, sondern auch die Stadt selbst ihren Anfang genommenhaben wird. Von der richtigen Herleitung des Namens der Burg und Stadt,der in seinem Stamme einen Persvnalnamen enthalten dürfte, kann nur in dembesonderen ausführlichen Theile gehandelt werden.
Daß Eilenburg bereits eine eigene Litteratur hat ist bekannt, aber wederdie älteren Werke: vissertotlc» lriotoriea. äs UebnrKl oriAlns Leipzig1690. 4. (von I. G. Franke) und I. Simons Eilenburgische Chronik Leipzig1696. 4. noch die neuere 38 Bogen starke im Jahre 1839 erschienene Chronikder Stadt Eilenburg von C. Geißler entsprechen auch nur mäßigen Anforderungen.In letzterer Schrift wird, glaube ich, kaum einmal der Herren v. Jleburg, dereinstigen Herren der Stadt, geschweige denn ihrer Schicksale während deren Be-sitzzeit gedacht, obschon die Urkunden hierüber längst gedruckt vorlagen.