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Uebersicht des Grundbesitzes.
Eilenburg am linken Muldeufer in: alteu Gau Quesizi uud der Sitzeines Burgwards*) gehörte bis 1539 zum Chur-, seitdem aber zum LeipzigerKreise des Churfürsteuthums Sachsen. Das Schlvß war der Mittelpunkt undSitz einer eigenen größeren Herrschaft, deren Besitzer ans dem Wettiner Hausesich Grafen und Markgrafen v. E. nannten, wie ans der, die Genealogie dieserHerren darstellenden Stammtafel in unserer Schrift über das Münzwesen derEdeln Herren o. I. S. 3 ersichtlich ist, worauf wir, sowie auch auf die dortgegebenen ältern Nachrichten über Eilenburg hier verweisen müssen. Die demheil. Nieolans geweihte Pfarrkirche stand seit 1154 unter dem Patronat desProbstes auf dem Lanterberge^).
Das Schlvß nebst der Stadt und die zum Burgward gehörigen Ortschaftengehörten unstreitig zum Patrimvuial-Eigenthum des Wettiner Hauses und wurdevon ihm selbst besessen und verwaltet, bis zur Zeit, als Eilenburg nach dem1157 erfolgten Tode des Markgrafen Conrad des Großen von Meißen an dessenSohn Dietrich, Markgrafen der Lausitz (st 1185) und dann dessen Bruder DedvGrafen v. Rochlitz (st 1190) vererbte und Schloß, Stadt und Herrschaft Eilen-burg einem Zweige des edeln Geschlechts der Burggrafen v. Wettin zu Lehnaufgetragen wurde, dem Burggrafen Conrad, der sich fortan nach dem Ortenannte und dessen Nachkommen in der ersten Zeit, wegen der hohen obrigkeit-lichen Gewalt, die sie in der Stadt und Pflege Eilenburg ausübten auch Vögtev. Jleburg nannten, wie die edeln Geschlechter der Herren v. Planen, Geraund Weyda, der Herren v. Salza, der Herren v. Strehla und der Herrenv. Schkenditz ***).
Die Edeln Herren v. Jleburg waren also Feudal-Herren des Schlosses,der Stadt und Herrschaft Eilenburg, hatten mithin ein beschränktes Eigenthums-recht an denselben, wie dies und ihr obrigkeitliches Verhältniß zur Stadt undzum Schlosse aus zahlreichen Urkunden hervorgeht. Daher nennt im Jahr 1302Otto v. I. Eilenburg seine Stadt und 1319 nennen die Herren v. I. dasdortige Schlvß ihr Schloß, wie auch 1362 der Rath der Stadt Otto Wendv. I. seinen Herrn nennt und daß eine Linie des Geschlechts Jahrhunderte langhier ihre Residenz hatte ist urkundlich mehrmals bezeugt, so z. B. 1322, 1325und 1332, wo Otto v. I. als „Herr" von Eilenburg erscheint, nicht minder 1366,wo die v. I. als „Herren" der Stadt und des Schlosses, und im Jahre 1365;wo Otto Wend „Herr und gesessen zu Eilenburg" Urkunden. Es werden daher von
5) S. Schdttgen und Kreysig dipl. Nachlese VII. x>. Zgg ff.
"*) LNi-on. Nont. Ssrsni herausg. von Eckstein S. 47. v. Lndewig RsII. Nss. II.x 248. v Drehhaupt Saalkreis II. x. 86S.
«»«-) Siehe meine Abhandlung über das Münzwesen der Edeln Herren v. Jleburg S. 6Anmerkung 3.