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unsers Dafürhaltens mit großer Vorsicht aufzunehmenden Vorwort giebt aufobige Frage freilich schon die ganz bestimmte Antwort, daß das Geschlecht derVurggrafen v. Wettin in Franken seine Heimath habe, was wenigstens anschei-nend durch den Taufuamen des jüngsten Sohnes des Burggrafen Ulrich, welcherals der Ahnherr des ganzen Geschlechts in Meißen zuerst urkundlich genanntwird, Egilvlf, unterstützt wird. Die Ansicht Scheltzs dagegen (a. a. O. S. 502,503) von der Herkunft der Burggrafen kann ans Glaubwürdigkeit keinen An-spruch erheben. Sehr richtig äußert sich überhaupt v. Posern-Klett (a. a. O.II. S. 5) über den ältesten Adel- und Ritterstand der Markgrasschast Meißen:„Die Entstehung des Vasallenstandes fällt in die Zeit der Begründung derMarkgrasschast. Freie aus den benachbarten Grafschaften und Slaven, diesich der deutschen Herrschaft unterworfen hatten, empfingen Beneficien, ver-pflichteten sich hierdurch zur Vertheidigung des Landes und wurden vom Könige
dem Markgrafen untergeben. Sie blieben dadurch, daß ihre Beneficien
aus Reichsgut bestanden und auch dem Reiche heimfielen, in Beziehung zumReich, waren aber dem Markgrafen, aus dessen Hand sie ihre Beneficien er-hielten, zur Lehnstreue verpflichtet. Sie waren milites murolncmis, dieser ihr
oenior. — -- Gegen Ausgang des 11. Jahrhunderts ging die alte
Militärverfassung der Mark ihrer Auflösung entgegen, die Burgbezirke wurdenzersplittert, ein Theil der Beneficien ging in das Eigenthum der militos überund der Rest des Reichslandes wurde in größeren Grrrppen vereinigt, zurAusstattung der Burggrafthümer verwendet oder an Reichsministerialengegeben." Die Ansiedelung von Colonisten, von der bekannte Quellen, (z. B.die ^nuull. ?exav. in den iVlou. <4srm. XVI. x. 247) als namentlich vonWiprecht v. Groitsch veranstaltet berichten, bezogen sich aber offenbar nur aufAngehörige des Bauern-, nicht des Adelstandes.
Nicht ganz zutreffend dünkt uns die Meinung, welche Gallus (a. a.O. S. 91) über das Standesverhältniß der Burggrafen v. Wettin geäußert hat.Er sagt, daß sie „ohne Zweifel" anfänglich noch von dem Kaiser mit derBurggrafschaft belehnt worden seien, aber als die Markgrasen von Meißen nachder Beleihung mit den Reichslehen in ihrer Mark „zu einer Art von Landes-hoheit" gelangt waren, hätten sie sich die Burggrafen dergestalt unterworfen,daß diese ihre Vasallen geworden seien.
Das erste urkundliche Auftreten der Burggrafen v. Wettin datirt ausdem Jahre 1166, in welchem der Burggraf Ulrich in Gemeinschaft mit seinenSöhnen Ulrich und Conrad zuerst auftritt. Dieser Umstand und daß er über-haupt nur noch 1161 finit seinen beiden Söhnen und deren jüngstem BruderEgilolf) urkundlich nachzuweisen ist, läßt ihn damals schon bejahrt erscheinenund er mag sein hohes Amt vermuthlich schon längere Zeit vor dem Jahre1156 verwaltet haben.