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deutschen Ges. in Leipzig I. p. 171, 76) Eilenburg, von der sich der letzteeigene Besitzer, der 1123 ohne Söhne verstorbene Gras Heinrich auch marollioäs ölbui-K nennt), durch den Grafen Conrad v. Wettin, der in Folge seinerEntsagung und seines Eintritts in die stillen Mauern seines Familienstiftes aufdem Lauterberge, (im Jahre 1156 S. ^nnall. Vet. dell. a. a. O. S. 179) demvierten seiner Söhne, Heinrich, (f 1181) die Grafschaft Wettiu als Erbe über-gab. Von dessen beiden Söhnen starb der ältere, Heinrich, ohne Leibeserben,während der jüngere, Ulrich, einen Sohn, Heinrich, hinterließ, nach dessen 1217erfolgten Tode, da er keine Söhne hinterließ, die Grafschaft Wettiu an Frie-drich Grafen v. Breua, den Enkel des Markgrafen Conrad des Großen fiel.Bekannt ist, daß Stadt und Schloß Wettiu im Jahre 1288 vom Grafen Ottov. Brena dem Erzstift Magdeburg übereignet wurde. Was die Mark Eilen-burg anlangt, so fiel sie nebst der Lausitz bei der Theilung dem zweiten Sohnedes Markgrafen Conrad, Dietrich, zu. der urkundlich abwechselnd rnarsllio Tu-siesrmiw oder äs Unsis und murolrio Orientale heißt und nach dem Erwerbevon Landsberg auch marellio äs ImnässbsrA. Desselben Titels bedientensich auch seine Nachfolger Dedv und dessen Sohn Conrad ftf 1210) und als vonLetzterem Eilenburg auf Dietrich Markgrafen von Meißen überging, nannte diesersich iVlisuensis et Orisirtalis marollio. Die Titel naarellio äs .llsburKund marollio äs ImuässbsrK werden in Bezug auf dasselbe Territorium ge-braucht und dieses Territorium war die irrarellia. Orientalis (S. v. Posern-Klett in den Mitth. der deutschen Gesellschaft w. zu Leipzig II. S. 8). Da Cvn-rads d. Gr. Sohn, Dedo, bei der Theilung die Grafschaft Rochlitz, guas st terraUlisireusis «ivs orisntalis äisitur empfing (S. ^.nrmll. Vetsro-dsllsus.I. s. S. 180) und dem Obigen zufolge zu ihr die Mark oder Grafschaft Eilen-burg gehörte, so ist es evident, wie der Burggraf Conrad v. Wettin 1159— in Folge seines vogteilichen Dienstverhältnisses llsrno Oornitw vsäonisheißen konnte, wenn er zum Vogt in Eilenburg eingesetzt ward, denn seine Stamm-besitzungen, die seinem Bruder Ulrich zu Wettin verblieben, gehörten zur Graf-schaft Wettin, die bekanntlich Heinrich, dem Bruder Dedos, zu Theil ward.
Dieser vierte Sohn des Markgrafen Conrad und seine Nachkommen nanntensich auch beständig Grafen v. Wettin und durch dieses Prädicat ist auch trotzdes auch bei den Burggrafen vorkommenden Taufnamens Ulrich, den desGrafen Heinrich Sohn führte, eine Verwechselung ausgeschlossen.
Woher das Geschlecht der Burggrafen von Wettin stammt, ob es zu deneiugebornen Edeln aus dem Blute der wendischen Ureinwohner des Landeszählte oder die Nachkommenschaft eines vom Markgrafen Conrad oder dessenVorfahren ins Land gerufenen Ahnherrn von deutscher Extractivn bildet, wirdder Gegenstand einer eingehenden Untersuchung sein müssen, für die hiernicht der Ort sein kaun. Der Sachsenspiegel in seinem bekannten genealogischen,