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1 (1877) Die meißnisch-sächsische, niederlausitzische, böhmische und ältere Linie der Edeln Herren v. Ileburg
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und den Gang, den seine Ausbreitung und seine Machtentwickelung genommen,zu veranschaulichen. Wir entnehmen, daß wie bei allen Sächsisch-MeißnischenAdelsfamilien ein Zug der Herren v. Jleburg nach Osten zu stattgefunden hatund zwar, daß sie am frühzeitigsten, sei es in Folge von Heirathsverbindungenund Erbschaften, sei es durch Käufe oder durch Kriegsthaten in der Niederlausitzfesten Fuß faßten und hier eine Reihe von Schlössern, Städten und Herrschastenerwarben, deren Ausdehnung fast den Umfang des Gebietes erreichte, welcher dasPatrimonium der Herren v. Jleburg in ihrer Heimath bildete.

Als ein Zeichen des hochadeligen Ranges und Standes der Familie undein Ausfluß ihrer Hoheitsrechte in den von ihr besessenen Herrschaften stellt sichdie Lehnsabhängig keit einer höchst bedeutenden Zahl ad eliger und ritter-licher Geschlechter von ihr dar. Ein Theil dieser Vasallen bestand offenbaraus den Angehörigen früherer Burgmanns- also Ministerialgeschlechter derWettinischen und der Jleburgischen Schlösser, ein anderer aber aus den Lehns-trägern freier Rittergüter innerhalb der Herrschaftsbezirke. Ist es nichtsseltenes auch einfache Adelsgeschlechter als Lehnsherren ritterbürtiger Personenzu erblicken, so erstreckte sich fast überall ein derartiges Lehnsverhältniß meistensdoch nur auf einzelne Grundstücke an Land und Höfen, au Zinsen und Hebungenverschiedener Art, sehr selten ans eigentliche Rittergüter, deren Besitz die Lehns-träger zur Pflicht und Folge gegen die Herrschaftsbesitzer verpflichtete. Ganz ge-wöhnlich war es, daß die Verleihung der Ritterlehne der zu einem Schlosse gehö-rigen „erbaren Mannschaft" bei der Besitzübertragung desselben an Personen oderGeschlechter niedern Adels als ein Regale vvm Oberlehnsherrn ausgenommenund sich vorbehalten wurde. Bei den Edeln Herren v. Jleburg ist dies abersicher nicht der Fall. Wir sehen sie in zahlreichen Urkunden von einer größernoder geringern Zahl dem Ritterstande ungehöriger Personen umringt, die sie alsihre Mannen, ihre Getreuen und ihre Vasallen bezeichnen, was nur in Folgeeines sich auf Rittergüter beziehenden Lehnsnexus sein konnte. So hattendaher die Herren v. Jleburg einen eigenen Lehnshof und nach Art freier regie-render Herren Pflegen sie mit ihren Ministerialen und Nasallen Rath bei Fällender Veräußerung von Pertinenzen ihres Herrschaftsbezirkes und erlangen ihreGenehmigung dazu.

Bei der großen auf den Rang und die Macht des Jleburgischen Herren-geschlechts deutenden Zahl seiner ritterlichen Vasallen war ein Verzeichnißderselben — soweit die Urkunden uns ihre Namen überliefert haben — geboten,welches fast hundert solcher Adelsfamilien enthaltend als ein anderweiter voneinigen Erläuterungen begleiteter Anhang dem Urkundenbuche beigefügt ist.Als eine Illustration dazu geben wir das Wappen der Lehnsherren umgebenvon den Wappen 27 ihrer hauptsächlichsten Vasallengeschlechter.