XVI
Einem Urkundenbuche und nicht blos einer darstellenden FamiliengeschichteAbbildungen von Grabsteinen mitzugeben erscheint nicht nur unbedenklich, son-dern sogar geboten, wenn man erwägt, daß die Inschriften der Grabsteine geraderechte Urkunden selbst sind, weshalb denn auch mehrere Diplomatarien derGegenwart (z. B. das Brandenburgische von Riedel und das Mecklenburgische)die Legenden von Leichensteinen mit aufgenommen oder letztere selbst mit abge-bildet haben.
Nur wenige der Grabsteine und Epitaphien des Jleburgischen Geschlechtshaben die Sturme der Zeit verschont und uns noch erhalten, von wohl mehrals dreißig nur deren fünf, drei von der Sächsisch-Meißnischen Stamm-, undzwei von der Böhmischen Nebenlinie, darunter der älteste als ein Monumentvon höchster Bedeutung für die Archäologie und den hohen Stand und Rangdes Geschechts selbst. So durften dem Werke auch nicht die Bilder der 7 Grab-steine fehlen, welche allein noch in der Klosterkirche zu Mühlberg und derKirche zu Charwateck in Böhmen erhalten sind, darunter ein Wettinischer undein Maltitzscher, denen hier auch ein Platz vergönnt wurde. Alle sonstigen,welche die Familien-Klosterkirche enthielt, die hohe Stiftskirche zu Merseburg,die Klosterkirche zu Dobrilugk oder die Schlvßcapelle zu Sonnenwalde, sind derVernichtung verfallen gewesen.
Als eine unerläß liche Beigabe für jedes Urkundenbuch eines Geschlechtserscheinen ferner die Stammtafeln desselben, gewissermaßen das aus denUrkunden geschöpfte genealogische Resumö. Den am Schlüsse erfolgenden sechsTabellen, welche die Genealogie der einzelnen Linien darstellen, ist die desBurggräflich Wettinischen Hauses, als der Stammsamilie, vorangestellt undeine allgemeine Einleitung, gleichwie zu den Wappen, Siegeln und Grabsteinen,macht auf die Vorarbeiten und die bei der Entwerfung zu überwindenden großenSchwierigkeiten aufmerksam.
Mit dem Wesen aller Adels- und Herrengeschlechter ist ihr Grund-besitz aufs Engste verbunden und wenn auch die Familiengeschichte selbst nicht ohneeinen eigenen Abschnitt über die Begüterung im Allgemeinen und Besondernerscheinen darf, nicht ohne eine Darstellung, welche den Grundbesitz im Großenund Ganzen, seine Vertheilung auf verschiedene Districte und Territorien, seineVermehrung und sein Schwinden betrachtet, so schien doch bei der Bedeutung,welche die großartige Begüterung des Jleburgischen Herrengeschlechts nicht alleinin seiner Heimath, sondern auch da, wo die Lausitzische und Böhmische Neben-linie Fuß faßte, gehabt hat, bei der Zahl seiner Herrschaften, Städte undSchlösser, auf dem die Besitzer zeitweise mit der Machtvollkommenheit und denRechten von Landesherren walteten, dem Urkundenbuche eines solchen Geschlechtsmindestens eine classificirende Uebersicht oder Zusammenstellung des Grundbe-