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Folge 5 (1885)
Entstehung
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439
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Als diese Todesanzeige dem Vetter des Verstorbenen, dem Major Gustavv. Eberstein (meinem Vater) in Groß-Leinungen zugekommen war, ordnete der-selbe, als Leiter der Familiengeschäfte sofort an, daß in GeHofen, als wo-selbst der Verstorbene Kompatron über die geistlichen Institute gewesen war,das nach dem sächsischen Provinzialrechte gesetzliche und auch observanz-mäßige 4wöchentliche Trauerlänten zu bewirken sei. Auf einen Wink desPastors ordnete die Gemeinde Zwei aus ihrer Mitte ab, damit dieselben denbei ihnen beliebten Major, von dem sie schon Manches in Güte erreicht hatten,zur Zurücknahme der angeordneten Maßregel bestimmen sollten. Derselbe legteihnen jedoch dar, wie er, der mit seinen Brüdern der Lehnserbe des ohne Söhnegestorbenen Ministers sei, gerade in diesem Falle ans die strikte Handhabungder gesetzlichen Observanz halten müsse, weil sonst die hintcrlassene Familie desMinisters das Unterbleiben des Trauerläutens als eine absichtliche Vernach-lässigung der schuldigen Rücksicht aufzufassen vollen Grund hatte; das überzeugtesie aber noch nicht, sie machten vielmehr geltend, der Minister habe sich nie inGeHofen sehen lassen, für einen, der sich nicht nm sie bekümmert habe und densie gar nicht kännten, hätten sie auch nicht nöthig, zu trauern; wenn aber, setztensie hinzu, er, der Major Gustav, sterbe, wollten sie mit Freuden gleich 8 Wochenläuten! womit aber dieser sie bittet, sich noch ein wenig zu geduldigen.

Auszug Ulis riurm uriefe des Ministers linrl Theodor an de» Major Gnstnu u.

Eberstrin 4. 4. Mainz, 14. Mai 1826.

Ew. Hochwohlgeboren können vielleicht mir noch einen andern Gefallen thun, derin Folgendem besteht: Von 5 Töchtern meinen einzigen Kindern habe ich3 verhcirathet, die eine an den k. preußischen Hrn. Lapitaine v. vnIUvit?, eine an denk. wnrtembergischen Hrn. Rittmeister v. 'brockt, eine an den k. k. Österreich. Hrn.Dragoner-Oberlieutenant v. Villüo?. Eine derselben will sich ihrer Gesundheit wegennicht vcrheirathcn. Nun bleibt mir meine jüngste Tochter, bald 17 Jahre alt, zu ver-sorgen übrig Sie ist hübsch, gesund und wohl gebanct. Von mir bekömmt sie einnicht ganz unbedeutendes Kapital, von ihrer Mntter aber, deren einziges Kind sie ist,ein beträchtliches Vermögen; ich wünschte für dieselbe einen schönen und braven, etwa26 bis 30 Jahre alten Offizier als Mann zu finden, welcher jedoch etwas Vermögenvon sich haben müßte. Von nnsrcm Namen nnd Stamm ist, soviel ich weiß, niemandvorhanden, der hiezu passetc. Vielleicht aber haben Sie einen Frennd oder Bekannten,den Sie mir empfehlen könnten, nnd welcher geneigt sein würde, eine Reise an denRhein zn unternehmen, um zu sehen nnd gesehen zu werden? Stehen sich die jungenLeute an, so soll es an meiner und meiner Frau Einwilligung nicht fehlen. Es sollmir einerlei sein, von welcher christlichen Konfession der Bräutigam scic zc. zc. zc. Ichbitte Sie, die Versicherung jener vollkommensten Hochachtung gütig aufzunehmen, mitwelcher ich die Ehre habe zn beharren Euerer Hochwohlgeboren gehorsamster Dienernnd Vetter Lbsrstsia.

Durch testamentarische Verfügung vom 20. Juni 1835 stiftete die Witwedes Ministers Karl Theodor's, Freifrau v. Eberstein geb. Gräfin äs lZrosso,dasRosenbrautfest in der Stadt Mainz" und hinterlegte zn diesem Zwecke dieSumme von 12000 Gulden, von deren Zinsen ü 600 fl. am l. Mai jedenJahres 500 fl. derRosenbraut" gehören und 100 fl. für die zu veranstaltendeFestlichkeit zu verwenden sein svlltcn. DieRosenbraut" soll diejenige sein,welche nach der Entscheidung des zu diesem Zwecke zu bildenden Komitees als dietugendhafteste und gescheiteste anerkannt wird, und welche überhaupt durch gutesBetragen gegen ihre Eltern sich ausgezeichnet hat. Das Komitee soll aus7 Personen bestehen: dem Bischöfe, dem Dompsarrer und dem Pfarrer derPctrigemeinde, ferner dem Bürgermeister und drei anderen von dem letzterenaus den betreffenden Kirchenräthen zu ernennenden Mitgliedern; die Stimmen-mehrheit hat zu entscheiden, wobei die Stimme des Bischofs maßgebend ist.Selbstverständlich hat die erwählte Rosenbraut nur einmal die Summe von500 fl. zn erhalten, und die Wahl muß jedes Jahr ans eine andere fallen.