von Eberstci» gewidmete» besonder» Wohlwollens und Thcilnahmc NN alle dem-jenigen, was demselben Angenehmes zugehet, gegen linser» genommenen und seitllnscrm Rcgicrnngsnntritt feste befolgten Grundsatz, in dermoligcn Zcitvcrhöltnissenkeine dergleichen Pusichernngcn zn geben, dennoch die ausnahmsweise Entschließunggenommen, der obgcnnnnten Friinlen von llrnsss ans den Fall, daß sie sich mit demFrephcrn von Eberstein vermählen nnd Witwe werden würde, eine jährliche, inQnartals-Ratcn zahlbare Pension von fünfhundert Gulden in der Anhoffnng undunter der ausdrücklichen Voraussetzung hiermit zusichere, daß sich die Umstände linsersfürstlichen Hauses nicht noch mehr und empfindlich verschlimmern nnd dadurch einesolche Pensions-Bczahtnug uuthnnlich machen würden. Zur Urkund dessen haben Wirgegenwärtiges Pensions-Vcrsichcrnngs-Dckret eigenhändig unterschrieben, Unser Jnsigclbcidrucken, auch solches visircn und contrasignireu lassen. Geschehen zu Regeusbnrg,den l5, Febr. 18V3.
(U. 8.) Karl Alexander Fürst von Thurm und Taxis.
Vt. Al. Frhr. Vrints Berbcrich.
Auch die Fürstin Maria Franziska Raverina ertheiltc für Ebcrsteius „FreilcTochter" die Anwartschaft auf eine Stiftsdamciistellc des altadcligcn RcichSstiftNicdcrmünstcr in Rcgensburg:
Erpertnuz-Drüret für eine Freiin von Eberstci».
Von Gottes Gnaden Wir Maria Franziska Zlavcrina, des heil. röm.Reichs Fürstin und des kaiscrl. fürstl. freiweltl. altadcligeu Ncichsstifts Nieder-münstcr in Regeusbnrg rcgiereildc Äbtissin w.; dann ich Maria FranziskaRomaua Neichsfreii» voll Heidcnheim ans Minsterhansen Stifts- nnd Kapitnlar-Damc: dann Seniorissinuen nnd gesamtes Kapital geben kraft dies zu vernehmen,daß, uachdeme uns der Hochwohlgcborue Herr Karl Theodor Joseph Freiherrvoll Ebcrstein, kurpfalzbayerischer Kanlinercr, fürstl. Thnrn und Taxifchcr Ge-heimer Rath und Rcgiernugs-Präsidcnt, seiner Freilc Tochter die Ant-wartschaft ans eine Stistsdamcnstcllc unseres ailvcrtrantcu Ncichsstifts zu erthcilcngezicmends ersuchet, Wir resolviret haben, wohlgcdachtcm Freiherr» sothanc Au-wartschaft besagt seiner Frcile Tochter, wenn selbe mit denen in zc. unseren Statutenvorgeschriebenen Qualitäten nnd Alter bei sich ergebender Vaeatnr nnd treffendenRang begabt sein wird, aus besonderen Ursachen zuzusagen und zn konferiren, wieWir dann auch solche derselben hiermit zugesagt und kouferirt haben wollen Zndessen Urknnd haben wir wiederholten Freiherr» von Eberstci» gegenwärtigesDekret unter gewöhnlicher Snbscriptiou nnd Fertigung zugestcllet. So geschehen inabgedacht nnserni Ncichsstift, den IN. April 178S.
(I,. 8.) Maria Franz. Xavcrina Rcichsfürstiu und Äbtissin.
(U. 8.) Maria Franziska von Hcidcuhcim.im Namen des gesamten (lnpitnl.
Noch der durch den Grafen v. Ben st in Dolberg's Nomen om l2. Julil806 zn Paris vollzogenen Unterzeichnung der Föderotions-Akte des RheinischenBlindes ernannte der Fürst Karl Alexander von Thnrn nnd Taxis seinenbisher zu Heidelberg gebliebenen Geheimen Rath v. Ebcrstein zn seinem Re-sidenten bei dem Vorsitzenden des neuen Bundes. Eine solche bewährte Kraftaber und eine Persönlichkeit von solch staatsmännischer Einsicht nnd Erfahrungkonnte Dalberg nicht nur mit größtem Nutzen in seiner neuen Stellung ver-wenden, — er hatte sie geradezu nöthig. Den Umstand nun, daß die gegen-wärtigen fürstl. Thnrn und Taxis'schen Verhältnisse die günstige Gelegenheitboten, durfte Dalberg sich daher nicht entgehen lassen. Als daher der Fürstvon Thnrn nnd Taxis seinen Wünschen bereitwillig willfahrt hatte, ernannte derFürst Primas Karl Theodor Freiherr v. Dalberg seinen Vetter Karl TheodorFreiherr» o. Ebcrstein „in Anbetracht seiner vortrefflichen Eigen-schaften, tiefen Einsichten, bewährten Rcchtschaffcnheit, Geschäfts-crfahrcnheit und edlen Gesinnungen" zu seinem wirklichen GeheimenStaatsrathc zur Verwaltung des Fürstcnthnms Regcnsburg (unter Einwirkungdes ersten Ministers Frhrn. v. Albini). Da gemäß der von Napoleon diktirtcnParagraphen jener Föderations-Aktc Dalberg auf Grund eines sehr mager aus-gefallenen Memoirs dcS Ministers v. Albini und eines von Napoleon gegebenen