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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
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kamen — nach der alten inansfeldischen Holzordnung v. 1.1587 ausgeworfen worden,und zwar das Malter Buchenholz mit 18 guten Pfennigen, der Scheffel gemeilerteHolzkohlen zu 2 guten Groschen. In den Holzrechnungcn stand nun nach Aufführungder jährlichen Natural - Einnahme unter Natural - Ausgaben: an das Gut Gr.-Leinungen so und so viel, desgl. an das Gut Morungen rc., zuletzt an dieKupferhütte (im Durchschnitt) 2000 Malter Holz ä 18 Pf. und 2000 ScheffelKohlen ä 2 Ggr. Infolge Dammbruchs des in der Nähe Worringens hochgelegenen Kunsttciches war der ganze Ort mit einer gefährlichen Überschwemmungheimgesucht worden, sogar bis in das Erdgeschoß des Schlosses war das Wassergestiegen und hatte hier die in Repositorien befindlichen alten Akten mit rothemSchlamm durchdrängt, sogar eine große Partie hinwcggeschwemmt. Diese letztern,welche besonders aus alten Forstrcchnnngen bestanden, waren von Ortseinwohnernaufgefischt und auf Horden getrocknet worden. Eine große Partie wurde abernicht zurückgeliefert und kam später auch in die Hände der Gewerkschaft, welchedaraus ihren Anspruch ans jährliche Lieferung von 2000 Malter Holz und von2000 Scheffel Holzkohlen zu jenen Spottpreisen dedncirte. Während des ange-strengten Prozesses nun mußten nicht allein in den Eberstein'schen Forsten fürdie Gewerkschaft Kohlen gcmcilert werden, sondern es kamen auch zu dem jähr-lichen Anschlagen im Auftrage des Kurators der gräfl. mansfeld. Konkursmasseein königlicher und überdies im Auftrage der Gewerkschaft ein gewerkschaftlicherOberförster. Beide ließen sich von der Hoffnung bestimmen, daß über kurz oderlang der Eberstein'schen Familie die Forsten entzogen werden würden, und voll-führten das Anschlagen daher nicht wie es die bisherige und rationelle Forst-wirthschaft gebot, sondern sie ließen viele alte Bäume überständig, uralte starkeEichen sogar anbrüchisch werden. Nachdem nun zwar durch Königliche Hulddie Güter im Besitze der Familie geblieben waren, hielt es doch Gustav bei demdamaligen Gerichtsverfahren und bei dem Vorhandensein jener zweideutigenKlausel für gerathen, auf einen ihm von der Gewerkschaft vorgeschlagenen Ver-gleich einzugehen: auf Abtretung von fast der Hälfte des bestbestandenen, pracht-vollen Buchen- und Eichen-Mittelwaldes. Zur Ausführung kam dieser Vergleichaber erst 1838, nachdem Gustav schon 4 Jahre vorher sich von den Geschäftenzurückgezogen hatte.

Einige Zeit darauf, als dieser Prozeß seinen Anfang genommen hatte,mischte sich auf Beschwerde Seitens der Familie der Fiskus (Königliche Regierungzu Merseburg) ein, entschied, es sei, weil die Preise heutzutage ganz anderegeworden, unbillig, jene alten sätze als maßgebend zu Grunde zu legen, undgab der Gewerkschaft auf, hinfort für das Malter Holz 16 gute Groschen undfür den Scheffel Holzkohlen 18 gute Groschen zu zahlen. Das hiernach vonder Gewerkschaft gezahlte Geld nahm aber der Fiskus in Asservation. Als nundurch Königliche Gnade die frühere Aussicht der Forst- und Domainen-Abtheilungder Merseburger Regierung die Ämter Lein- und Morungen nebst Forsten alsDomainen-Zubchör ihres Departements in Besitz zu bekommen, für immer ver-nichtet war, und der König schleunige Regelung der Angelegenheit anbefohlenhatte, erhielt infolge davon Gustav von der Regierung zu Merseburg die Auf-forderung, auf der Regierungs-Hauptkasse die angesammelte Summe für Holz-uud Kohlengelder im Betrage von ca. 20000 Thlr. in Empfang zu nehmen.Gustav begab sich auch hierauf nach Merseburg und nahm auf dieser Reiseaußer seinem Neffen Ernst auch den Sekretär Zimmermann mit. Nach demSchlosse hinauf war nun zur Erledigung der Vorbereitungen zunächst Gustavallein gegangen. Als er von da in den Gasthof „Zur goldenen Sonne" zurück-kehrt, findet er bereits den FrühstückStisch gedeckt und die Plätze so vertheilt, daßfür ihn nur ein ganz bestimmter Sitz übrig bleibt; auch steht Wein nicht nurin Flaschen auf dem Tische, der Wein ist auch bereits in die Gläser eingeschenkt,was insofern der Sekretär sich unterstehen konnte, als sein Principal seit demGebrauche von Stahlbädcrn auf ärztliche Anordnung nur Liebfrauenmilch-Stifttrinken durfte; für ihn hatte daher Zimmermann diesen Wein, für sich selbst und