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Folge 5 (1885)
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Hof- und Justitien-Räthen auf oorgedachtcr adeliger Seite der Landes-regierung cum ! sueasäslläi ia looum kk .^alaiänm oräirmriorum ernannt.

Am 25. Januar 1783 ordnete der Kurfürst der Kommission zur Besorgungder allgemeine» Angelegenheiten der Armen- und Waisen-, der Zucht- undArbeitshäuser, sowie derer Brandschäden von dem Geheimen Finanz-Kollegiumdie Geh. Finanzräthe Wagner und Frhr. v. Hohenthal, dem Ober-Stencr-Kollc-ginm den Kreishauptmann und Ober-Steuereinnehmer v. Karlowitz und derLandesregierung die Hof- und Justitien-Räthe Frhr. v. Gutschmidt und v. Eb er-ste! n zu.

Unter dem 29. Mai 1781 erhält Wilhelm auch, und zwar schon vor demEinrücken in eine besoldete Rathsstelle, ein Jnterimsgehalt von 200 ThalermAls dann Ende März 1785 durch den Abgang von Wilhclm's VordermannGrafen v. Schönbnrg die siebente ordentliche Rathsstelle auf der adeligenSeite zur Erledigung kam, wurde solche nebst der Besoldung von 1200 Thlrn.Wilhelmen am I. April übertragen, wogegen von dieser Zeit an der bisdahin ans dem Fonds der Landcs-Ökonomic-, Manufaktur- und Kommercien-Dcpntation ihm crthcilte Jnterimsgehalt von 20V Thalern zurückfiel. Am 10.Juni 1790 wurde ihm die erbetene Entlassung von der Assessur bei der obge-nannten Deputation bewilligt. Und am I. Scpt bezw. I. Okt. >799 erhaltendie mittlerweile in die 2te bzw. 3te Rathsstelle aufgerückten Hofräthe v. Nostitzund v. Eberstein die Bcsoldungszulage von 300 Thl.; desgleichen genehmigte6. Feb. >808 der König, daß der Hof- und Jnstitien-Nath v. Eberstein alsnunmehriger Vorsitzender Rath ans dem adeligen Uakses der Landcs-Rcgiernngin den Genuß der erledigten für die Mitanfsicht des Lehnsarchivs bestimmten200 Thlr. vom >. Okt. des vorhergehenden Jahres gelange (vgl. Nachtr. v.1878. S. 43 ff.)

Ans dem schnellen Aufrücken Wilhclm's in seiner amtlichen Laufbahn läßtsich entnehmen, wie er nicht nur die Zufriedenheit und die Wohlgewogenheit derMinister und des Regenten sich erworben hatte, sondern auch, daß er mit Geschick,Fleiß und Treue seine Funktion verrichtete. Mit voller Gewissenhaftigkeit warer sächsischer Untcrthan geworden und bewahrte seinem neuen Landesherrn seineaufrichtige Anhänglichkeit bis zum Tode, und doch, ohne mit sich selbst in Wider-spruch zu gerathcn, war er ein ebenso guter Preuße geblieben, d. h. er, der in derstrengen Schule seines Vaters und in der Verherrlichung des großen preußischenKönigs aufgewachsen war, hätte diesen friederieianischcn Geist und den höherenSchwung, welchen das deutsche Leben durch die Persönlichkeit Fricdrich's desGroßen gewonnen hatte, überall walten sehen mögen, und ihm war es unmöglich,sich ein Deutschland ohne Preußen zu denken. Ans dieser seiner Gesinnung,die für ihn als eine selbstverständliche galt, machte er nie ein Hehl; und somochte auch darauf das Vorkommnis beruhen, daß er sich beim T'hombrc-spiel mit dem Kommandanten des Kadetten-Corps überwarf. Aber nochbedeutungsvoller war die Treue, mit welcher er seine Anhänglichkeit an denpreußischen Geist, als den auch für Sachsen heilsamen, festhielt und so-gar in dem wichtigsten, entscheidendsten Momente für das GeschickSachsens seinen König selbst ans die preußische Seite zu ziehen unter-nahm. Als nämlich die Konvention mit Napoleon abgeschlossen werdensollte, hat Wilhelm sich erdreistet gehabt, in einer Sitzung, welcher der Königanwohnte, denselben von seinem Entschlüsse abzubringen;'als ihm das nicht ge-lungen ist und als das Dokument hat ausgefertigt werden sollen, hat Wilhelmvor den Augen des Königs ein Gläschen mit rothcr Tinte in sein Taschentuchgegossen, ist unter den Worten:Verzeihen, Majestät!" aufgestanden, hinaus-gegangen, darauf nach seinem in der Gemarkung Zitzschcwig gelegenen Wein-berge gefahren und nicht eher wieder nach der Residenz zurückgekehrt, als bisNapoleon Dresden wieder verlassen gehabt hat. Diese für Wilhelm durch-aus einheitliche Gesinnung, seine Pietät für seinen König und die Überzeugungvon Preußens deutschem Berufe spricht sich deutlich aus in der Eingabe an den