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Nachdem der Streit zwischen Mainz und Wertheim zu Gunsten des Erz-bischofs entschieden worden war, ertheiltcn 17. März 1482 Kurfürst Ernst unddessen Bruder Albrccht dem Peter v. Eberstein den Befehl, Schloß und StadtKülshcim, vom Grafen Johann zu Wertheim ihnen zu getreuer Hand zu-gestellt, an das Erzstift Mainz abzutreten: „Demnach so heißen und befehlenWir Dir hiermit ernstlich und vollkommenlich, daß Du auf Gesinnen UnsersHerrn und Freunds von Mentz Kulsheim, Schloß und Stadt mit allen Herrlich-keiten, Nutzen und Anhängen unverzogenlich eingebest und abtretest, auch dieBurg und Inwohner und ander bei den Eiden und Pflichten, domit sie linsgewandt sein, heißt und gebietest, Unserm Herrn und Freunde von Mentz oderseinen liebe Anwälten zu huldigen globen, schwören und zu gewartcn" (Nachtr.v. 1878. S. 12. Nr. 24). Nachdem nun auch die Herzöge die Külsheimer allerPflicht und der ihnen geleisteten Gelübde und Eide ledig und los gesagt hatten,wurde Peter Amtmann in Gamburg.
Am 26. Juli 1485 verkaufte Peter einige Renten aus seinen Gefällen zuBergtheim und Geldcrshcim an seinen Schwager, den Ritter Eberhard v.Grumbach zu Rimberg bezw. an die Schweinfurter Bürger Jörg Grummatund Hans Beyer.
Wie oben näher angegeben, hatte der Bischof Johann v. Egloffstein imJahre 1497 dem Hermann v. Eberstein das Schloß Steinach ganz mit demGerichte halb, den Hof zu Beyern, die Zehnten zu Abcrsfeld und Wald-sachsen, des Hohenholzes, einen Hof und '/z des Zehnten zu Gochsheim,die Hälfte des Zehnten zu Ellerbach, 2 Höfe und 7 Güter zu Schonungen,4 Güter zu Geldersheim, einen Hof zu Werde und den bei dem Oberthorezu Ebenhausen gelegenen Hof zu Mannlehn geliehen und dabei Hermann'sBrüder: Eberhard, Mangold, Karl, Peter und Gerlach „zu ihm insembliche Lehnsstückc gesatzt". Darauf hatte Bischof Johann v. Brunn 10.Sept. 1412 dem genannten v. Eberstein einen Lehnbrief gleichen Inhalts er-thcilt. Nach Hermann's söhnelosem Absterben waren die obenaufgeführtenLchngüter zuerst auf sämtliche überlebende 5 Brüder und dann auf RitterGerlach und dessen Söhne Asmus und Wilhelm, auch auf Loreuzcn undHeinzen, Karl's seligen Söhne, gekommen, welche damit von dem BischöfeGottfried v. Limburg 1451 beliehen worden waren.
Nach Asmus' 1478 erfolgtem Tode erklärte nun Peter v. Eberstein demBischöfe Rudolf, daß das Schloß Marktsteinach und die dazu gehörigenLehnstücke ihm nunmehr allein zustünden, worauf er auch 29. Aug. 1478 vondem Bischöfe Rudolf mit diesen Gütern beliehen wurde. Und da Peter da-mals noch keine männlichen Erben hatte, so nahm er mit des Bischofs Genehmi-gung zu Mitbelehnten an Lorenzen und Heinzen v. Eberstein, seine Vettern.
Peter v. Eberstein, „der erste Hauswirth" der Margarethe geb. v. Sauns-heim, hatte sich durch den zwischen ihnen beiden abgeschlossenen Ehevertragverpflichtet, seiner Frau für ihre zugebrachten 600 Gulden Zugeld, 600 GuldenGegengeld und 200 Gulden Morgengabe, zusammen 1400 Gulden rhu., einesolche Sicherheit zu verschaffen, daß sie von je 10 Gulden I Gulden Nutzunghaben möchte, und hatte sie demgemäß mit diesen 1400 Gulden mit Lehnskon-sense des Bischofs Rudolf auf das Schloß Marktsteinach nebst allen Zuge-hörungen verwiesen und ihr diese Güter verschrieben und vermacht.
Am 14. April 1486 hatte Peter v. Eberstein zu Marktsteinach, Amtmannzu Gamburg, von Karl Zollner zu Jpthausen 180 Gulden geborgt, die er amnächstfolgenden St. Peterstage Kathedra genannt je nach Belieben zu Königs-hofen, Neustadt oder Schweinfurt hatte zurückzahlen wollen und wofür er HansenTruchseß zu Sternberg und Hansen zu Fraß zu Bürgen bestellt hatte. Peterstarb aber 1488, ohne vorher seine Schuld an Zollner berichtigt zu haben, mitHinterlassung seiner Witwe und einer Tochter.
Am 24. Mai 1495 versprach Karl Zollner zu Königshofen dem HansTruchseß zu Sternbcrg, welcher sich gegen ihn für Peter v. Eberstein seligen
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