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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
272
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im Oktober 1450 nach längeren Wiederstande das Schloß Marktsteinach, woAsmus damals hauste (vgl. 4. Folge, S. 83 f.).

Darauf bekriegten Asmus und Wilhelm längere Zeit die von Bibra.Am 16. Juli 1452 schreibt Bartholomäus v. Bibra an den Voigt zu Koburg:

Ich thn Euch wissen, daß beide meine gnäd. Herrn von Sachsen mirReurieth um eine Summe Geld engesatzt und verschrieben haben, das ich dannforder meiner Hansfrauen für ihr Vermächtnis als ihr Leibgut mit Ver-willigung und Verlcihunge meines gnäd. jungen H. vvn Sachsen vermacht undverschrieben hau: also hat Asmus v. Eberstcin mit Hüls und Rathe an diesemnächsten verg. Mittwochen (12. Juli) um Mittag und mit großer Vcrräthereimeine Hausfrauen und etliche ihre Kinder ahne Fehde und ahne Schulde ausdem genannten ihrem Leibgut und Schloß gestoßen und das eingenommen,meiner Hausfrau und meiner Tochter, die eine Witwe ist — beider Schleierund was an ihre Leibe gehört und das Ihr genommen und sie beraubet hat". . . und bittet „Ihr wollet das gen. Schloß von des genannten meines gn.jungen Herrn wegen zu Eueren Händen nehmen und meiner Hausfrauen undund mir wieder eingeben".

Am 12. Juli 1453 schreibeil die Gebrüder und Gevettern v. Bibra: Kunzzu Senftenberg, Jorge der Ältere, Hans, Stephau, Eckarius und Hermann anden Herzog Wilhelm von Sachsen:

„Ew. f. Gn. ist wohl wissentliche, wie Asmus v. Eberstein, E. Voit zuKönigsberg, sein Bruder und Kaspar v. Heßbnrg uns lange Zeit wider Rechtbekrieget, uns gebrannt, die linsern gcmordt und uns das Unser genommen haben,dabei die Euren, Voit, Amtleute, Bürger und Gebauer in dem Kobnrger Landegewest sein, über große vollkomenglich Rechtgebote; als hätt Euer Gn., auchiinser gn. H. Markgr. Albrecht zu Brandenburg, uf einem Tage zu Lichten-fels ein ganz Grundrichtignnge uf Euer lind unsers gn. H. zu BrandenburgGnaden Ausspruch beredt, betheidingt und gemacht, und solche Richtigunge ufden Montage geschache. Nahm Asmus v. Eberstein mir, Hansen uf denDienstag darnach Kühe und Pferde zu Trappstadt, also schreibe ich ihmdorum uud fordert das Atem. Als gab er mir nicht redlicher Antwort undhält mir das Mein noch vor und hat mir nichts wieder gegeben. So ist derAsmus uf den Montag nach S. Kilianstage (9. Juli) mit 40 Pferden und20 Trabanten für Ostcrbnrg und Henfstadt gcrnnnt und hat mir Hansenund meinem Bruder (Stephan) aber 19 Schwein und unfern armen Leutenzu Henfstadt das Ihr genommen. Da sein etliche aus Euer Herrschaft zuKoburg mit geWest, des wir unbesorgt vor ihn gewest sein. Also schicken wir(zu) Asmus gegen Reurieth, uns das Unser wieder zu geben und berechtendie Habe; hat er unS kein Antwort wollen geben" . . . und bitten, seine Voigteanzuweisen, ihnen das Ihre wiederzugeben, „denn wir die Richtigunge ganz undgar stracks und nfgericht gehalten haben."

Am 8. Okt. 1453 meldet Herzog Wilhelm seinem Bruder, daß der Bischofzu Würzburg zwischen ihm und Heinz v.- Bibra am 6. Okt. zu WitzmannsbergSühne vermittelt habe und fügt noch hinzu:

„So sind wir gestern noch eins by unscrm H. und Fr. von Würzburg zuWitzmaunsberg gewest und haben da mit samt siner Liebe die Fehde zwischenAsmusen v. Eberstein, den v. Heßbnrg uf ein und allen v. Bibra, us-geschlossen Bartholomesen und B crlden, uf die andern Syten, ganz abge-theidingt, also daß sie aller ihrer Gebrechen uf uns beide zu rechtlichem odergütlichem Ilstrage, welchs wir dorm fnrwendcn, setzen sollen."

Der von dieser Vereinbarung ausgeschlossene Berthold v. Bibra erließ anden Herzog Wilhelm am 5. Nov. einen neuen Fehdebricf. Noch energischerging Bartholomäus zu Werke, indem er den Herzog Wilhelm und dessenAmtleute, die Gebrüder ASmus und Wilhelm und deren Vetter Heinzenv. Eberstein und deren Diener, auch noch andere wegen der Städte Koburg,Königsherg, Hildburghauscn und Eisfeld vor das westphälische Gericht