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Folge 5 (1885)
Entstehung
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mein eigen Zusiegeln uf diesen Brief gedruckt. Geben am Sambstagc nach SantDorotheentag Anno w. XU VI.

Nachdem Eberhard v. Eberstein den Dechant Reichard v. Masbach unddaS Kapital des Domstifts Würzburg, wie auch alle andern Stifter daselbst unddie Bürgermeister, Räthc und Gemeinden der Städte Würzburg, Ochsen-furt und Karlstadt welche Stifter und Städte sich verpflichtet gehabt, dievon dem verstorbenen Bischöfe Johann ihm, Eberharden, schuldig gebliebenen1500 Gulden rhu. und die bisher ebenfalls nicht gezahlten Zinsen von diesemseit 20 Jahren ausstehenden Kapitale, zusammen 5000 Gulden, zu bezahlen undbis zur gänzlichen Abtragung dieser Summe von je 12 Gulden 1 Gulden Zinszu entrichten, wegen Nichtbezahlung der übernommenen Schuld oft vorGericht gefordert und verklagt hatte; verglichen sich das Domkapitel zu Würz-burg und die genannten Städte mit ihm dahin, daß sie von den 5000 Gulden3000 Gulden aus sich nehmen wollten, von denen er ihnen jedoch in Ansehungder Schulden nnd Kriege, welche sie in's Verderben gebracht, 2000 Gulden er-lassen, daß sie also ihm nur 1000 Gulden, und zwar das Domkapitel 230,die Stadt Würzburg 230, Ochsenfurt 120, Karlstadt 120und der BischofGottfried auf sein Erbieten 300 Gulden zahlen sollten.

Eberhard stellte darauf am 29. Sept. 1450 einen Revers darüber aus, daßdas Domkapitel die von demselben übernommen 230 Gulden innerhalb dernächsten 10 Jahre, nämlich 23 Gulden ans den nächsten Donnerstag nachMichaelis und dann allemal auf jeden folgenden St. Peterstag Kathedra 23Gulden mit den jedesmal fälligen Zinsen nach 14 Tage vorher erfolgter Anzeigzu Würzburg oder Münnerstadt so lange zahlen sollte, bis die Schuld ganzabgetragen sei, und daß die Hauptschuldvcrschreibung über die 1500 Gulden vonnun an gegen das Domkapitel keine Gültigkeit mehr haben, sondern nur gegendie andern Stifter Hang, Neucnmünster, St. Burkhard, St. Stephanund Schotten, welche ihm, Eberharden, die noch übrigen 2000 GuldenKapital, Zinsen und Schäden zu zahlen schuldig seien, Kraft behalten sollte.

Am 18. März 1451 gaben Eberhard v. Eberstein, Hermann, sein Sohn,Lyse, seine Tochter, und Hans v. Edersberg, deren Sohn, um Gottes willen,zu Heil und Trost aller ihrer lieben Vorfahren, Alteltern, Eltern, Freunde undKinder den geistlichen Herren und Brüdern des Konvents zu den Barfüßern zuFulda ihren

Hof zu Uttrichshausen mit allem Zubehör im Dorfe und Felde, Haus,

Hof, Schcuren, Hofstatt, Garten, Äcker, Wiesen, Wasser und Weidemit allen den Rechten, welche die v. Brendc und sie dann hergebracht, welchenHof damals Heinz Behemc bewirthschaftete, jedoch mit Vorbehalt der Lehns-herrlichkeit Seitens der v. Eberstein.

Dafür sollten die Barfüßermönche zu Fulda, sie, die Schcnkgeber, und ihreVerwandten jährlich begehen: als die v. Brende zur Herbstkirmeß ans denSonntag zu Nacht mit dem Amte der h. Vigilie und auf den Montag früh mitdem Amte der h. Seelmesse, und die o. Eberstein auf den Montag zu Nachtin der Gemeintwoche mit dem Amte der h. Vigilie und auf den Dienstag frühdarnach mit dem Amte der h. Seelmesse.

Und der Gardian sollte unter die Herren und Brüder, die dann zu denVigilicn und Seelmessen gegenwärtig sein, ein Schock Groschen vertheilen, dieauch für die Vorfahren, Freunde und Kinder der genannten Geschlechter zu allenZeiten auf der Kanzel beten und derselben gedenken sollten. Sobald sie, dieBrüder, in Erfahrung brächten, daß einer oder eine aus obgenannten beidenGeschlechtern gestorben wäre, des 1., 7. nnd 30. und Jahrgezeit sollten sie eben-falls begehen mit Vigilien und Seelmessen nach Ordens Weise. Und alle dieseBegängnisse und Seelmessen sollten die Brüder halten und begehen lassen inihrem Kloster auf der von Ebersberg Altare. Siegler: Eberhard undHermann v. Eberstein, auch Hans v. Ebersberg für seine Mutter Life.

Am 10. Dez. 1451 ließ Eberhard in Form eines Testaments, um zu