mehr daran verbaut hätte, sv sollte es bei dem Bischöfe stehen, was derselbeihm dafür erstatten wollte; wäre es aber der Fall, daß nachgewiesen würde, daßer weniger als 400 Gulden verbaut, so sollte jeder Theil, der Bischof und er,einen Schiedsrichter wählen, und Richolf v. Elina sollte Obmann sein.
Die oft erwähnte Thüngen'schc Schuld von 1500 Gulden, welche der Bischofals Selbstschuldner übernommen hatte, ist nicht nur dem Hermann v. Eber-stein bis zu seinem Tode nicht zurückgezahlt worden, sondern es sind auch zudieser alten Schuldverbindlichkeit des Bischofs in der Folge noch neue hinzu-gekommen. Am 26. Febr. 1413 guittirte Hermann dem Bischöfe über100 Gulden von 2100 Gulden Kapital, ferner 20. März 1415 über 200 GuldenZins und 100 Gulden Kapital, kurz vor seinem Tode aber über 200 GuldenZins von den selbst damals ihm noch schuldig gebliebenen 2200 Gulden Kapital.
Hermann schloß sich dem zum Schutze gegen unrechtmäßige Gewalt derhöheren Stände von der freien Reichsritterschaft in Franken 8. Nov. 1402 zuSchweinfurt geschlossenen Bunde, die große Einigung genannt, an. Ausge-nommen waren nur K. Sigmund und der Bischof von Würzburg. Letztereraber nur für den Fall, daß er die vereinigten Grafen, Herrn und Ritter „lasse,wie es im Laude Franken vor Alters gewesen ohne Eintrag".
Am 7. Juli 1408 kamen der Dechant und das Kapitel des Stifts Würz-burg einerseits und mehrere Grafen, Herrn, Ritter und Knechte — darunterHermann v. Ebersteiu - andererseits, auf 3 Jahre dahin überein, daß sie denvesten Knecht Diezen v. Thüngen den Ältern zu einem Ungeraden nehmen, undjede Partei demselben zwei ihrer Freunde zugesellen wolle mit der Vollmacht,zu setzen, wie Gewalt und Unrecht von Seiten des Bischofs Johann zu Würz-burg aufzuhalten sei.
Am 24. April 1412 bekräftigt Junker Hermann v. Eberstein durch An-hängung seines Siegels einen von dem Münzmeister Kunz Wolf dem BischöfeJohann ausgestellten Revers..
Da bereits 1430 Hermaun's Bruder Karl auf dem erstem gehörig ge-wesen eu Schlosse Marktsteinach als wohnhaft erscheint, so wird Hermann wohlauch schon vorher gestorben sein.
Hermann war verheirathet mit Elisabeth, des Konrod v. Malkos Tochter.Aus seiner Ehe entsprossen drei Töchter:
1. Anna, verm. mit Heinrich v. Rüdigheim;
2. Margaretha, verm. mit Heinrich v. Ebersberg gen.v. Weyhers zu Brendc
und Gersfeld, welcher ihr 1448 einen Konsens von 800 Gulden auf die
Kemnate zu Brendc ausbrachte;
3. Elisabeth, verm. mit Albrecht v. Ebersberg.
Eberhard,
Stifter der Linie zn Miihlfrld, LUschofshcim vor der Ithön und Ginotfs,
der 2. Sohn des 1394 ch Eberhard von Eberstein, war würzburgischer Rath,auch Hauptmann und „Sindherre" auf dem Frcmcuberge p^i Würzburg. AlsVoigt zu Meiningen untersuchte er 1420 im Auftrage des Bischofs von Würz-burg die Frankenstcinische und Hcunebergische Wildbahngrenze, über welchezwischen den Grafen Friedr. und Wilh. v. Henneb. Irrungen entstanden waren.
Seine Frau Else (1421. 35), des Reinhard v. Brende auf UttrichshausenSchwester, brachte ihm a. a. als Heirathsgut Wolferts und Keulos zu(Gesch. 1215). Bei der brüderlichen Theilung erhielt er das Schloß Schackaunebst Zubehör, das Schloß Auersberg (Gesch. 496. Nr. 350), Ginolfs, dasBnrggut und den Zehnten zu Gräfenhain und den Zehnten zu Stetten mitseinem Bruder Mangold; dann fielen bloß ihm allein zu die Kemnate unddas Dorf Eckweisbach, 2 Güter zu Ursprüngen, ein Burggut zu Bischofs-heim vor der Rhön und Zehnt zu Wittichhausen.