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voraus hoch kontestire, daß wcdcr mein Bruder noch Ew. Gnaden oder DeroKinder durch etwas leiden sollen, sobalde nur die Sache ausgemittelt ist; sondernich will lieber der leidende Theil, obgleich unschuldig, sein und bleiben. Sorgen Ew.Gnaden demnach nur je ehr je lieber ins Werk zu richten, daß jemand darzu wieoben gedacht bevollmächtiget werde, um diese Schuldfordcrnng zu applaniren.Ich gebe meinem Amtmann Rath Rudloff mit eben dieser Post die positiveOrdre, alle Papiere des Grafen zu durchsuchen und alles, was zu dieser Sachegehöret, darzu parat zu legen, sich hiernächst mit demselben, der von Dero Seitedarzu ernannt werden wird, zusammen zu thun, mit selbigem alles zu unter-suchen, ein Liquidum herauszubringen und alles zu Dero Zufriedenheit applanirenzu helfen. Dieses ist alles, was ich thun kann, woraus Sie meinen gutenWillen sehen können.
Ferner fragen Ew. Gnaden, wo die Briefschaften des Grafen zu haben?besonders wäre Ihnen der Vergleich, welchen derselbe mit dem MorungschcnHanse gemacht, nöthig. Die Briefschaften, zu Leinungen gehörig, was ichdaselbst vorgefunden und der Herr v. Hansen nicht etwa mitgenommen, sindnoch alle in Leinungen befindlich; allein, da der sel. Graf nichts in Ordnunggehalten, liegt alles auch noch so bunt durch einander, wie es gelegen, und istdarin wenig gethan, um alles in Ordnung zu bringen. Ein Vergleich mitMorungcn kann wohl nicht existiren, denn worzu sollte solcher dienen? Dieselbenwerden am besten thun, Sie halten Sich an den Wicderkaufs-Kontrakt vom sel.Vater, welcher in vidimirter Abschrift bei denen Sachen befindlich, welche an Se.Knrfürstl. Dnrchl. geschickt habe. Diesem zufolge muß das Morungsche Hausdie Lchnstammszinscn allemal auf Johann! bezahlen, bis Hörle wieder eingelöst!ist, und der Graf hat hierin nichts ändern können. Das Morungsche Hausmuß mit Belegen erweisen, ob sie jedes Jahr solche richtig an den Grafen ge-zahlct. Können sie solches nicht, so müssen sie vor die Jahre, welche nichtquittirt sind, nachzahlen. Und da dieses Haus mir und meinen BruderLndw. Ernst seit 1769 diese Lehnstammszinsen ebenfalls nicht ordentlichbezahlet hat und mit der Fraun Jägermeistern nicht auszukommen ist, sohabe sie auch schon verklagt, und könnten wir solches in eins zusammen thun,selbige belangen oder bei der einstigen Einlösung ihnen das Fehlende äoeourtiren.Geben Dieselben nur balde jemand die Kommission, der die Scheine des Grafenuntersuche und nachsehe. Die Die sogenannten Vigilanzscheine, wann solchesdie Muthscheinc über die Mitbelehnschnft von GeHofen sein sollen, werde suchenlassen, und wann solche vorhanden, sollen sie gehörig extradirct werden. Undda wir jetzo wegen 2er Sterbefälle diese Gehofische Lehne wieder suchenmüssen, so belieben Dieselben die Besorgung desfalls jemand aufzutragen, damitnichts versehen wird und der Bruder dieser Lehne nicht verlustig gehe, dann inSachsen ist es leicht versehen und wird hart beahndct.
Daß die gnädige Frau Schwägerin verschiedene Familien-Urkundenvom Grafen haben, ist mir lieb. Wann selbige authentisch, können dieselbensich ja umso eher daraus infvrmiren und sehen, ob ich Ihnen die Wahrheitschreibe; indessen braucht es noch keines Beweises über die Gerechtsame, so meinemBruder zustehen, dann meines Wissens hat selbige noch niemand angefochten,und sollte solches wider Verhoffen geschehen, würde ich selbige selbsten vcrthcidigen.Wie authentisch aber des Graf seine Briefe sind, wird Ihnen die Zeit nochlehren. Ein Jahr vor seinem Ende habe ihme noch 600 Thlr. vorgeschossen, dieer zu Dero Befriedigung zu brauchen vorgab.
Ew. Gnaden irren hiernächst, wann Sic glauben, es habe Ihnen (Sie)jemand bei mir schwarz gemacht; ich hege die hefte Meinung von Ihnen undwerde Ihnen (Sie) allzeit als die würdigste Frau verehren und hochschätzen; jaes wird zu meiner größten Satisfaktion und Vergnügen gereichen, wann ichDenenselben Beweise davon geben kann, und kühnlich fordere ich Ihnen (Sie)auf, mir Gelegenheit dazu an Händen zu geben. Sie werden alsdann einBesseres von mir überzeugt werden.