119
bezahlten Eingnartierungs-Geldes vor kurfürstl. hochlöbl, Appelation-Gerichteerhoben, und wollen hierunter bei ihnen nicht das Geringste, weder agoncko nochöxcixiknäo oder oowxsnsanZo suchen.
6) Alldieweil auch hiernächst die bei denen (lonvoostionibus, Wann dieHerren Stände der Grafschaft Mansfeld wegen Gemeiner Angelegenheiten zu-sammen kommen, aufgehende Zehrungs- und Reisekosten von denen Unterthanen,indem doch alsdann ihrenthalben die Nothdurft vornehmlich zu beobachten wäre,gleichergestalt verlanget worden; so ist endlich verglichen, daß, wenn (lonvooaticmssentweder von dem Herrn Oberaufseher ausgeschrieben, oder von denen HerrenMitständen in nsZotiis publiois auszuschreiben vor nöthig befunden werdensollte, die Unterthanen, es mögen die Hrn. Inhaber selbsten solchen beiwohnenoder ihre Beamten darzu abschicken, auch solche Konvokation in Eisleben odereinem andern Orte gehalten, desgleichen viel oder wenig Tage darmit Angebrachtwerden, mehr nicht als einen Thaler jedesmal beizutragen schuldig sein sollen.
Wie nun dergestalt die bisher gehabte schwere Rechtfertig- und Irrungengütlich beigelegt worden: Also renunciren hierüber beiderseits Jnterressentenallen und jeden entgegenstehenden Ausflüchten, sonderlich des Betrugs, arglistigerÜberredung oder Furcht, Verletzung über oder unter die Hälfte, der Wieder-einsetzung in vorigen Stand, und was sonst durch Mcnschenwitz erdacht werdenmöchten; haben auch zugleich darüber transigiret und damit solchen allenthalbendesto fester nachgelebet werden möge, beide Theile rssx. dieser verglichenenpi'uöstationuiu gegen einander die Hypothek, und zwar die Herren Jnhabereans denen Ämtern, die Unterthanen aber auf ihren Gütern und gesamten Ver-mögen, soviel nämlich hierzu nöthig, verschrieben, nicht weniger zu dessen allenUrkund gegenwärtigen darüber abgefaßten Receß mit denen Herren Jnterponentenund Beiständen durch eigenhändige Unterschrift vollzogen. Es soll auch zugleichdieser Receß zu Sr. kurfürstl. Durchl. gnädigsten Konfirmation, auch nachgehendsdem Herrn Oberaufseher zu Ertheilung dessen (lonssnsu-i in die darinnen vor-geschriebene Hypothek förderlichst vorgetragen werden. Geschehen Dresden,den 6. ?sllruo,rii ^iuro 1691.
(Ii,. 8.) Christian Ludwig von Ebersteinvor mich und in Vollmacht meinesBrüdern Hrn. Anton Albrcchts von Eber-stcin mpriu.
(Ii,. 8.) Christoff Ludw. von Burgsdorff (I,. 8.) Hanß Weün
Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Dritte, Herzog zn Sachsen zc.und Kurfürst zc. thnn knnd, daß wir auf zc. Ansuchen Unsers Obristen Wachtmeistersund lieben Getreuen Christian Ludwig's von Eberstcin für sich und in Voll-macht seines Brüdern Anton Albrecht's von Cberstein den mit denen Unterthanenderer Dorfschaften Venningen und Morungcn, auch Rötha und Horla (derenSyndiccn ^.etorss zugleich deshalbcn mit knpplioanäo cinkommen) über den bisherzwischen ihnen streitig gewesenen Beitrag zu Reichs- und Krcis-Steucr-Kontributionennunmehro getroffenen Vergleich, welcher Uns unterm V-rto den 6. Uebruarii jüngsthinin Uirginnli fürgetragen und davon vidimirte Abschrift bei Unserer Kanzlei behaltenworden, bestätigt haben zc. zc. Und geben zu Dresden, am 19. ?sln'unrii ^uno 1691.
Christian Ludwig v. Eberstein hatte bei der brttderl. Theilung a. a.Neuhaus und Paßbruch und 1t>80 (s. oben S. 117.) auch Rötha undHorla bekommen. Die Gemeinden Rötha und Horla weigerten sich,die von ihnen nach dem Vorwerk Horla zu thucndcn Fuhren derjenigenBaumaterialien, welche außerhalb der Grafschaft Mansfeld zu holenwaren, zu leisten, wurden aber durch einen von dem damaligen kur-
als Beistand.(I-. 8.) Johann Ägidius Alemannals Juterponent.
als ^.etor wie abstehet,(ll,. 8.) Andreas Liebau
als zlotor wie abstehet.(I.. 8.) Georg Heinrich Schreiyals Beistand rnpria.