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Von vorstehenden 30808 ff. 9 Gr. 10 Pf. gehen hinwieder, als
1) an '/» Rittcrpferde ä 1000 fl............... st. zgg — ^
2) an 1 fl. 3 Gr. Geschoß, so jährlich nacher Artern von denen Ritte-
burgischen Wiesen gegeben wird ............. 23 — —
3) an 1 fl. 15 Gr. Accise von p. jährlich von obigen Wiesen nach
Ritteburg 34 4 2
4) an 2 Viert. Gerste von obigen Wiesen nach Rittcbnrg gegeben wird
ä 10 Gr 5
5) an i Schffl, Haber, so von obigen Wiesen nach Rittebnrg gegeben
wird ä 5 Gr. „ 5 —
6) Gerichtshalter-Bcsoldung incl. Kost nndPferdemiethe jährlich 8Rthlr.
oder 9 fl. 3 Gr ... . . . „ 193
Dem Gerichtsknecht jährlich an Lohn und Deputat 6 fl. . . . . „ 120
Summa der Onera fl. 630. 4. 2Diese 630 fl. 4 Gr. 2 Pf. von denen 30808 fl. 9 Gr. 10 Pf. abgezogen verbleiben30178 fl. 5 Gr. 8 Pf.
Ob min von diesem Anschlage noch 178 fl. 5 Gr. 8 Pf. übrig verbleiben, so istdoch in exarä, daß die Mühle, Backhaus, Salpeterhütte und Dergleichen steigendund fallend sind, mithin pro üxo nicht zu achten, verglichen worden, daß es nichthöher als 30000 fl. netto angeschlagen werden soll.
S. 188.
Bei dem Aussterben der Georg Sittig'schen Linie mit Ernst Georg(^ 20. April 1718) war der Trebra'sche oder Neue Hos zu GeHofenauf Georg Sittig's v. Ebcrstein 9 Neffen, als auf 2 damals noch lebendeSöhne des Domherrn Anton Albrecht (Wolf Friedrich und Otto Maximilian)und 7 Söhne Christian Ludwig's v. E. gefallen. Diese Gevettern theiltendas Gut unterm 4. April 1719 in ^/g naturaliter mit Zinsen und Unter-thancn, woraus Graf Ernst Friedrich, Karl und Christian ihre ^/g anihren Bruder Wilhelm verkauften. Der von dem Grafen abgeschlosseneKaufvertrag lautete:
Zu wissen sei hiermit zc., daß heute zc. zwischen mir ?c. Ernst Friedrichdes heil. röm. Reichs Grafen von Eversten? zc. und dannzc. Herrn Wilhelmvon Eberstein, und zwart dieser mit Gcnehmhaltung zc. seiner zc. Vormündcrin,Jhro beiderseits zc. Frau Mutter zc. Eleonoren Sophien verwitbedenvon Eberstein geborncn von Werther zc. nachfolgender zc. Erbkauf abgehandelt zc.worden. Es verkauft nämlich abgedachter Herr Graf Eversten? zc. von den?ihm aus dem sogenannten Neuen-Hof zu GeHofen durch den Todesfall weil.Herrn Ernst Georgen von Eberstein angefallenen Antheil zum 9. Theil anAckern: 16 Acker 5 R. guter Lage, 5 Acker 15 R. in mittler Lage, Acker 12 R.in geringer und 12'/^ Ack. in noch geringerer Lage, wie solches besäet oder un-besäet, oder nachmalen zu befinden nach der Theilungspunktation nnd der daraufgefertigten Losungszettel; ferner 2'/^ Acker 2 R. Heuwiesen, 3^ Acker '/z V.9 R. Grumtwiesen, 29 Acker Holz; weiter die Hohe und Niedere Gerichts-barkeit und den Pferdefrohndienst über und von Bartel Dietrichen, gleich-mäßige Gerichtsbarkeit und Erbzinsen; wie nicht weniger alle hergebrachte Frohnenund Dienste von Gottfried Berckefeldens Freihause und Bartel Freiwald'sHintersättlcrhaus; ingleichen die Erb- und andern Zinsen von Christoph Kersten'sHause zusamt allem, was Ihm von diesen obgcnannten Unterthanen vermögedes 2. Loses zugefallen und der vollen Lehnware zun? 9. Theil ans ereignetenFall von dein zum Neuen Hofe gehörig gewesenen Anspännergütcrn mit dem-jenigen, was Hans Hering jährl. abzugeben angewiesen ist, mit allen Nutzungennnd Beschwerungen, Rechten, Rittergcrechtigkeiten und Freiheiten und Revenuen,landesherrschaftl. prg.sstg.n6is und andere Lasten, als solches der sel. Herr Lehns-lasser gehabt zc.; inglcichcn Strafen-, Geschoß, Aschenpacht-Gelder und wie essonst Namen haben möge, wie solches Ihm, den? Herrn Verkäufer, durchs Los