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1650, Febr. 5. Schvckniiischcr Lcheiiliricf von Zhro fiirstl. G». dem Herrn ^rlitJoachim liclrhnet morden.
Von Gottes Gnaden Wir Joachim Abt des Stifts Fulda, röm. KaiserinErzkanzlar, dnrch Germanien und Gallien Primas, bekennen vor Uns, UnsereNachkommen und Stift, daß vor Uns kommen sein die veste Unsere liebe GetreueJohann Di et er ich von Rosenbach, kurfürstl. Mainz. Rath und derGraf- und Herrschaften König- und Ebstein Ober-Amtmann, vor sichsechsten, sodann seiner fr. lieben Vettern Johann Konrad's,Franz Rudolf's und Franz Christophen aller von Rosenbach,sodann
Erhard Friedrich und Johann Friedrich GeVettern von Mansbach,wie ingleichen
Adolf Ernst von Fcchcnbach zu Sommerau vor sich sechsten und inVormündschaft seiner frcundl. lieben Brnderkinder Johann Rein-hard Ernsten und Gcörg Hansen von Fechenbach zu Sommeraumit unterthänigcr Vitt, daß wir ihnen solche ihre nachgeschriebene Lehen, so sievon Uns und Unserm Stift haben und tragen sollen, leihen und bekennenwollen. Deß haben wir angeschen ihre fleißige Vitt und Ersuchen, ihnen undihren Erben solche Lehen, einem jeden seinen gebührenden Theil daran, inmaßensie solche nach Absterben Philipsen von Karsbach, Lüdigern von Mans-bach's und Oswalden von Fechenbach's seliger, welche drei dieselbigeLehen von Unfern Vorfahrn und Stift laut Brief darüber sagende empfänglichherbracht, von ihren Ehgemahlin erblich bekommen und zum Theil erkaufthaben und ererbt, nämlich
obgcd. Johann Dietcrichen von Rosenbach vor sich selbstcn und seine
freundliche liebe Vettern obgemeldt zwei Theil,den Gevettern von Mansbach zwei Theil undden Gebrüdern von Fcchcnbach ei» Theilgnädiglich geliehen und bekannt haben. Leihen und bekennen ihnen deren mitKraft dieses Briefs nach fuldischcr Lehen Herkommen und Recht, wie die etwavon Georg von vlicrstein seliger ererbt und empfänglich herbracht, doch Unser,Unsers Stifts und eines jeden Recht und Herkommen hiermit unverschricben.
Und seind dies die Lehen, davon obbcschrieben stehet mit Namen: dasSchocken mit aller seiner Zugehörung in Holz und Feld und ein Gut daselbstgelegen, das etwa um die von Bimbach gekauft worden ist; item dasSassen; item das Gerhards; item den Hof und die Mühln zu Langen-Biebra, item zu Weyhers die Mühlstatt und was sie daselbst haben; itemLangenberg mit seiner Zngchörnng, item ein Gut zu Wesing, das umHarting von der Thann gekauft worden ist; item was sie haben zum Al-hards; item was sie haben zu Döllbach; item den halben Hof zu Landen-hauscn mit ctzlichcn Gütern, die darein gehören; item ihren Theil der Frohn-wiescn zu Nicdcrn-Biebra; item ein Bnrggut zu Biebrastcin mit seinerZugehörung nach Bnrggntsrccht; item was sie haben zu Hanbach in derWüstung; item einen Hof zu Soden, gekauft um den von Rodenhausen,und Eckwcisbnch mit seiner Zngchörnng, als das Philips und Mangoldvon Ebcrstcin selige um Hermann von Ebersten: gekauft haben; item einenHof zu Brückenau gelegen mit allen seinen Nutzen, Zinsen, Äckern, Wiesen,Gehölz und gemeiniglich mit aller seiner Zu- und Eingehörnng, nichts davonausgenommen, an welchem Hof denn, desgleichen an dem Hof zu Soden undwas zu Döllbach herbracht von weiland Geörgen von Fischborn undAnnen von Rüdecken geborn von Eberstcin Oswald von Fcchcnbachihre gebührende anererbte Theil erkauft hat. Des alles zu Urkund haben WirUnser Sekret wissentlich an diesen Brief henken lassen. Geben in Unserer StadtFuld Samstags den fünften Monats Febrnarii im scchszehenhundert und fünf-zigsten Jahr.
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