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Pferdeharnis und was zur Wehre gehört, desgleichen Silbergeschirr und gewurkteTucher, so von ihre nicht darkommen. Zudem soll ihre, Walpurgen, folgenihre zugebracht Heirathgut, der Witthum, Kleider, Kleinod und was zu ihremLeib gehörige und keine Schuld zu bezahlen schuldig sein. Do aber vielgedachtJungfraue Walpurgis in die zweit Ehe sich begäbe, soll ihre gleichergestaltgefolgcu Heirathgut, Witthum und Morgengabe, der halbtheil der errungenenGuter, der Dritthcil der fahrende habe und was der anhängig, Kleider undKleinoder zu ihrem Leibe gehörig, usgescheiden der Witthumssitz, soll wiederhinter sich uf sein, Diderich's Erben fallen.
Wo darnach Walpurgis in zweiter Ehe auch Kinder zielen wurde undvor ersten und letzten Kindern Tods abginge, sollen die Witthumsguter wiederumheimfallen, do sie herkommen, und die letzt und erst Kinder in aller ihrer, Wal-purgis, verlassenen Gutern zugleich erben. Gleichergestalt soll's mit Diderich'sGutern, Fällen und Absterben gehalten werden. Ferner do beide Eheleute sonderehelich Leibserben absterben wurden, soll noch des letzt Lebenden Absterben ufjedes nächst Erben eines jeden Verlossenschaft, do sie herkommen, desgleichen dieerrungenen und erwunnenen Guter zum halben Theil fallen und erben.
Es ist auch in beiderseits insunderheit abgeredt und bewilliget, daß die beideEltern die Kinder noch ihrem Absterben gänzlich nicht erben oder ihres Erbtheilsfähig sein sollen, oder sich unterstehen, fähig zu werden, sondern soll je ein Kinddas ander erben. Doch wo kein Kind mehr im Leben, soll dem Letztlebendendie Lebzucht unbenommen sein. Und sollen und wollen beide Eheleute diesesPunkten halben einen sonderlichen Verzig vor ihrem ordentlichen Richter thun.
Wo weiter dickgemeldter Eheleute eins vor dem ehelichen Beischlafs Todsverführe, soll diese Eheberedung nichtig, tot, kraftlos und ab, kein Theil dem an-dern weiter Pflichtig oder verbunden sein, alle Argelist, wie solchs Menschenherz er-denken konnte, usgeschlossen. Und haben vielgedacht Eheleute, Diderich vonRosenbach und Jungfraue Walpurgis, gebornen von Karsbach, alle und jedeoberzählte Punkten, Klausel und Artikul mit samt ihrer beider obstimmterFreundschaft und was in dieser Heirathverschreibnnge begriffen Ware, stet undunverbrüchlich ohne alle Behelf und Usflucht zu halten und dem noch zu kommenzugesagt. Wir itzangezogen Eheleute habe auch in guter wahrer adeliger Glaubeund Treue ane eines leiblichen geschworn Eids Statt geredt, gelobt und ver-sprochen, darwider nicht zu sein, noch zu thun oder einigerlei Uszuge Rechtensdargegen furzunehmen, zu suchen oder gebrauchen. Und wo solchs hinfüro überkurz oder lang von einigem Theil darwider furgenommen wurde, dasselbige solldoch in alle Wege darzu in allen beschriebenen Rechten von Unwurden, nichtigund er ehrlos sein, auch also erkennt werden und nicht destowenig diese Heiraths-verschreibunge durchus in ihren Rechten sein und bleiben, der gelebt und nach-kommen werden, Argelist, Gefährde und alle bose Fiende hintan gesetzt.
Alles zu meherer Sicherheit und wahren Urkunde so Hab ich Dederich vonRosenbach meine eigen angeborn Jngesiegel an diesen Brief wissentlich gehangenund angedrucket. Und ich Walpurgis, geborne von Karsbach, dieweil ich eigenJngesiegel an Mangel, so habe ich mit Fleiß erbeten den Edlen EhrvestenQuirin von Carben, meinen freundlichen lieben Stiefvater, daß er seineigen angeborn Jnsiegel an diesen Brief von meinetwegen hat thun henken undandrucken, welche Siegelungen ich Quirin von Carben erstgenannt us be-schehener Vitt willen Walpurgis, meiner freundlichen lieben Stieftochter,mich gethan bekenne.
Und uf Seiten dickgemeldtes Dither's von Roscnbach wir Philips vonRosenbach, Ritter, Kummentator Johanniterordens zu Rottweil, und Weigandvon Rosenbach, erstgedachts Didert's beide Bruder, haben unser jeder seineigen angeborn Jngesiegel, domit abgedachte Punkte zu befestigen und unwider-ruflich zu halten; desgleichen Hans Lenhard von Kotwitz, mainzischer kur-fürstlicher Marschalk, Adam Weiß von Fauerbach, Wilhelm von Walk-mannshausen der Junger, Emerich von Reifenberg und Lukas Arnold