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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
50
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daß letzterer oder dessen Erben auch den Handlohn erhalten, so oft die Inhaberdes Hofes die 20 Malter aus demselben verkauften, daß aber ihm, dem Verkäufer,für 100 Gulden das Wiederkaufsrecht auf 12 Jahre vorbehalten bleiben undwährend der Zeit die erwähnten Getreidezinsen in keine fremde Hand kommensollten, stellte er, Jorg, am 10. Sept. 1489 einen Revers darüber aus, daßdiesen seinen Hof zu Strahlungen mit allen Zinsen, Lehnschaften, Handlohnund Gerechtigkeiten, die das Kloster vor der Mannlehnschaft (vor 1445) daraufgehabt, im Fall er oder seine Erben denselben nach Ablauf der 12 Jahre nichteingelöst, Bastian Fischer oder dessen Erben vom Kloster Bildhausen zu Lehnempfangen, und daß bis dahin er, Jorg, oder seine Erben den Hof nebstZubehör in ihrer Gewalt behalten und gegen das Kloster verdienen sollten,wiees einem frommen Edelmanns zu thnn wohl gezieme". Siegler: Jorg v.Eberstein und dessen Vettern Jorg der Jüngere und Otto Gebrüder v. Salzberg.

Gesch. 318. Nr. 239 u. 240.

1491

27. Mai stellte Philips v. Eberstein einen Revers darüber aus, daß GrafPhilips zu Hanau ihm und seinem Bruder Mangold

s,) zu Mannlehn und Burglehn geliehen habe alle die Lehen, die HeinzKochmeister, etwanzu Schwarzenfels gesessen, von seiner Gnaden Elternzu Lehn gehabt;

t>) Sein Gnade habe ihm auch geliehen die Freiheit seines Hofes zuWeichersbach, als Herr Mangold v. Eberstein, Ritter, und darnachPhilips v. Eberstein, sein Ältervater und Vater selig, die von demGrafen und dessen Eltern gehabt und getragen;o) auch solche Lehen, die Adolf Marschalk zu Mannlehn gehabt und dergemeldete Philips v. Eberstein, sein Vater selig, an sich erkauft,nämlich ein Gut zum Sachsen;

6) auch habe Sein Gnade ihm zu Mannlehn geliehen ein Gut zu Elinagelegen, das der gedacht sein Ältervater Herr Mangold v. Eberstein,Ritter, in Vorzeiten um Lorenz v. Hutten gekauft;s) dazu habe Sein Gnade ihm zu Burglehn geliehen solche Behausungmit ihrem Begriff zu Steinau, die etwan Heinz Nauen zugestanden undBürgergut gewesen. Gesch. 520. Nr. 395.

1497

16. Juni verkauften Hans v. Bibra der Ältere und Peter v. Ebersberg gen.v. Weyhers als Vormünder Jörgen v. Eberstein's sel., ihres Schwagers undVetters, hinterlassener Kinder, mit Zustimmung des Hans v. Ebers berg,Eberhard's v. Lutter, Lipsen v. Eberstein, Fritzen und Adolf's v. Bibra,Gebrüder, als nächste Freunde Jorgen v. Eberstein's, Mühlfeld mit allemZubehör, wie das Jorg v. Eberstein innegehabt, für 1800 Gulden an Eukariusv. Bibra. Nachtr. v. 1878. S. 10 Nr. 12.

1393

wurde Dietrich v. Ebersberg vom Abte Johann von Fulda mit der Wüstunggenannt die Breite, zwischen dem Florenberge und Eichenzell gelegen, welchesein Vater von Philipp und Mangold v. Eberstein eingetauscht hatte, beliehen.

- Gesch. 516. Nr. 384.

1594

19. März wurden nach des Grafen Philipp II. v. Hanau Tode die GebrüderPhilipp und Mangold v. Eberstein von dem Grafen Reinhard mit den näm-lichen Lehen beliehen, welche sie 1491 von dem Grafen Philipp empfangen.Gesch. 521. Nr. 397.

1595

2. Januar empfing Philipp v. Eberstein zwei Güter zu Herolz und 1 Gutzu Weiperts,inmaßen die von Ulrich Hölin auf ihn ererbt sein sollen"von dem Abte von Fulda zu Lehn.