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Folge 5 (1885)
Entstehung
Seite
28
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Albert's v. Eberstein, auch einer andern rechtmäßigen Gemahlin erzeugenwürde, stets der Älteste das Mar schall amt erhalten sollte, jedoch nur, wennsich derselbe mit der Tochter eines Stiftssassen vcrhcirathete, außerdem aber des-selben verlustig sein sollte. Zu Bezahlung eines Theiles der versprochenenGelder wurden dem Konrad von seinem Bruder Fristen gesetzt (2V Mark baar,30 Mark zu Michaelis und 25 Mark auf Walpnrgis über ein Jahr), und für150 Mark sollten

die zum Marschallamte gehörigen Güter, darunter das Dorf Niederlauer,und ungefähr

3 Talente von andern Gütern Konrad's zur Sicherheit haften;im Fall Konrad stürbe, ohne Söhne zu hinterlassen, sollte nach ihm Botho dasMarschallamt haben.

1371

Die Schirmvoigtei über die zur Pforte gehörigen Güter in Teilbach(Döllbach).

Da unter dem Voigte Konrad v. Eberstein diese Güter durch Vernachlässigungvollständig in Verfall gcrathen waren, so verschaffte sich am 26. Dez. 1271unter Zustimmung von Konrad's Frau Jutta und aller seiner Erben auf An-regung und mit Bewilligung des Abts Berthous von Fulda Berthold vonBickenbach, Dechant und Pförtner der Hanptkirche daselbst, diese Voigtei gegenZahlung von 13 Talenten fnldischcr Heller an Konrad dergestalt: daß von deseben verlebten Herrn Geburt an über 2 Jahre der Voigt die genannte Voigteifür 13 Talente zurückkaufen könnte, wenn er wollte; und wenn er sie zur Verfallzciteinlöste, daß er, der erwähnte Pförtner, alle jährl. Voigteierträge einnähme;wenn Konrad sie jedoch innerhalb des oben bezeichneten Termins nicht wiederkaufen würde, dieselbe ihm, Bertholdcn von Bickenbach, auf immer frei undnnwiderlöslich Seitens Konrad's, seiner Frau Jutta und seiner Erben bleibensollte; endlich daß, wenn Berthold vor derartiger Wiedereinlösung aus demLeben schiede, derselbe sein Recht auf die vorgenannte Voigtei den Präbendal-Scholaren überwiese. Diese Vertrags-Urkunde wurde von Konrad v. Eberstcindurch Anhängung seines Siegels auch bekräftigt. Gesch. 1208.

12113

Der Zehcnt zu Wollbach, welchen der würzburgischc Ministeriale Bothov. Eberstcin vom Stifte Würzburg zu Lehn hatte.

Einen Theil davon vermachte Botho mit Zustimmung seiner Erben: Heinrich,Botho und Herrmann, für sein Seelenheil dem Kloster WechterSwinkel, ließdiesen Theil des Zehenten auch für sich und seine Erben dem Bischöfe vonWürzburg auf, welcher ihn darauf am 16. Febr. 1285 auf Bitten des PropstesKonrnd von Walhausen, der Äbtissin und des Konvents des genannten Klostersdiesem als freies Eigcnthum übergab. Gesch. 246. Nr. 101.

1303-1317

empfing Heinrich von Eberstein

das würzburgische Marschallamt mit dem dazu gehörigen Dorfe

Niederlauer,da s halbe Dorf Leutershausen,

6 Lehne zu Elspe (Unter-Elsbach),

12 Morgen Weinberge in Strahlungen,

60 Zinshühner jährl. in Wülfershausen und12 Morgen Weinberge in Nüdlingen,vom Stifte Würzburg zu Lehn.

2 Pfund fuld. Heller jährl. Zins zu Heufurt,welchen Konrad v. Eberstein vom Stifte Würzburg zu Lehn empfing, nachdemihn Wolfram Schenk v. Ostheim aufgelassen hatte.

30 Malter jährl. Gerstenzins zu Stetten unter Hildcnburg, den Ritter