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Folge 5 (1885)
Entstehung
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ihm heimfiele, geben wollte; denn die alten Ebersteinischen Lehngüterseiner Vorfahren wären zu lange in andern Händen, denen er sie wieder-zunehmen nicht vermöchte."

Aus den S. 673 meiner Geschichte, ferner S. 114 der Nachträge von1879 und S. 98 ff. der Nachtr. von 1883 angeführten Stellen geht dasnahe Verhältnis und die wichtige Stellung Philipp's v. Eberstein zu Ge-Hofen zu den Grafen v. Mansfeld hervor. Auf dem nach Speier aufden 3. Febr. 1529 ausgeschriebenen Reichstage sollte gemäß der kaiserlichenVollmacht außer über den gegen die Türken zn unternehmenden Widerstandund über den Unterhalt des Reichs-Regiments und Kammcrgerichts auch überdieZrrsale unseres heiligen christlichen Glaubens" verhandelt werden. DerKönig Ferdinand, dem es sehr darum zu thun war, daß die Fürsten mög-lichst vollzählig und frühzeitig in eigener Person in Speier erschienen, beauf-tragte deshalb seinen Rath, den Grasen Hoyer zu Mansfeld, auch denKurfürsten von Sachsen zum persönlichen Erscheinen einzuladen. DerGraf entledigte sich dieses Auftrags jedoch nicht persönlich, sondern durchPhilipp v. Eberstein zu GeHofen, der 19. Februar, zwei Tage vor dembestimmten Eröffnungstermine, in Weimar, eintraf.

Nach der Stellung des Grafen Hoyer als Rath des Königs Fer-dinand läßt sich auch schon seine nicht sympathische Stellung zur kirchlichenReformbewegung erklären, und aus demselben Grunde auch die gleiche Phi-lipp's. Dieser erste Acquirent von GeHofen aus der Eberstein'schenFamilie wird daher noch als Angehöriger der päpstlichen Kirche gestorben sein.

Die anderen in ihrer Heimath gesessenen Grafen v. Mansfeld aberbetrachteten sich guusi als Landesherren ihres Eisleber Kindes MartinLuther und rechneten sich dies Verhältnis zur Ehre an. Hieraus erklärtsich die Begünstigung der unter Luthcr's unmittelbarem Einflüsse stehendenEisleber Geistlichkeit in deren Reformbestrebungen, sowie der dann inder Folge durch Verordnung des Eisleber Konsistoriums in der ganzen Graf-schaft Mansfeld und den mit derselben verbundenen Herrschaften Ouerfurt,Heldrungen und Artern eingeführten lutherischen Predigt und des Abend-mahls in beiderlei Gestalt. In GeHofen wird als erster lutherischerGeistlicher Magister Rudolphi genannt, wie ein noch vorhandenes Epi-taphium seines Söhnchens ausweist.

Die Einführung der Reformation in den Grafschaften Mansfeld, Stol-berg und Schwarzburg geschah übrigens nicht plötzlich, sondern allmählich,nachdem die freie Reichsstadt Nordhausen den Anfang gemacht hatte. Dererste evangelische Prediger Hierselbst, und zwar in der Kirche auf dem Peters-berge, wurde am Sonntage LexuAesimus (23. Febr.) 1522 Luthcr's ehe-maliger Erfurter Stubengenosse und Ordensbruder Lorenz Süße aus Pirua,nachdem er von 1519 bis dahin Prior des in der Nordhäuser Neustadtgelegeneu Augustinerklosters gewesen war. Ein anderer Förderer der Refor-mation war der aus Nordhausen gebürtige gelehrte Prior des nahen Augusti-ner-Serviten-Klosters Himmelpforten, bei welchem sich die bedeutendstenFreunde der Reformation aus Nordhausen und Umgegend zu gelehrten Ge-sprächen und zu erfolgreichen Verhandlungen über die Verhältnisse der Zeit,unter anderen über die nöthige Umbildung der verwahrlosten wichtigen KlösterWalkenried und Ilfeld versammelte». Unmittelbar entscheidend aberfür Nordhausens Übertritt wurde die Wirksamkeit von Luther's (ihnnach Worms, sowie auch zuletzt 1546 aus der letzten, die Versöhnung der