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Beiträge zur Geschichte der Familie von Kameke
Entstehung
Seite
122
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Einer fortdauernde» Allerhöchsten Gunst erfreute sich diese Anstalt, und Zcngniß geben dieWorte Sr. Majestät des Königs Wilhelm I,, als er bei der 150jährigen Jubelfeier am 1. Septbr. 1867seine Cadctten anredcte:

„Meine Herren, die Absichten, welche der Königliche Stifter in seiner Weisheit bei Grün-dung der Cadettenanstalt gehegt, sie haben sich erfüllt, das lehrt die Geschichte des„Vaterlandes, die Geschichte der Armee. . . Die Zahl derer, welche für den Ruhm, die„Größe und Wohlfahrt des Vaterlandes ihr Leben eingesetzt und geblutet oder Auszeich-nungen erfahren, giebt laut redend Zeugniß von dem Geiste, der diese Anstalt von je-der erfüllt hat. . .

„ . . Lassen Sie Mich erfahren, daß dieser Geist, der allein durch Religion und Gesittung„begründet werden kann, sich auch in Ihnen entwickelt hat und fortlebt, damit Sie einst„in der Armee den Geist, den Sie dort finden werden, fortpflanzen können und sich zu„solchen Thaten zu begeistern vermögen, wie sie in Marmor, in den Aufzeichnungen der„Geschichte und in dankbarer Erinnerung des Volkes für alle Zeit fortleben.„ . . Erfüllen Sie Meine Hoffnung, so wird es gut mit Ihnen, mit der Armee und mit„dem Vaterlande stehen! —"

Solange Griindbcsil! in den Händen unserer Familie ist, kann es nicht unterbleiben, daß vomStaats- und Heeresdienst diejenigen Söhne sich fernhalten müssen, welche selbst die Verwaltung ihrerGüter übernehmen. Es entscheiden sich zu diesem landwirthschaftlichen Berns die Betreffenden meisterst in späterem Lebensalter, nachdem sie eine entsprechende allgemeine Vorbereitung durchlaufe»haben. Wir finden sie zuvor meistens als Offiziere im Heere oder als Beamte im Staatsdienste.In neuerer Zeit werden in Folge der allgemeinen Wehrpflicht oder des Freiwilligcndienstes sie auchin späterem Lebensalter noch häufig als Reserve- und Landwehroffiziere in den Ranglisten der Armeebenannt werden, weil im Kriegsfälle kein Kamcke, welches Alters er sei, jetzt mehr zu Hanse bleiben mag.

Wie einerseits die Unveräußerlichkeit des altererbtcn Besitzes im Interesse der Familie liegt —und man die Folgen eines, zwar unter den heutigen ungünstigen ländlichen Verhältnissen oft sodringend wünschenswerthen, Verkaufs der Landgüter für verschiedene Adelsgeschlechtcr an der Ver-strennng deren Wohnsitze erkennen kann, — ist es andererseits patriotische Pflicht für eine Familiegeworden, gemeinsamen Besitz zu erhalten, bezw. wiederum zu begründen und durch ihn eine Ver-einigung und Kräftigung des Geschlechtes gleichen Namens anzustreben, wofür uns die GeschichteBeweise zu liefern vermag. Hierdurch ist die Gründung von Familienverbänden veranlaßt worden. —Kinder, erhaltet die Güter der Familie, ist ein berechtigter und wohlgemeinter Rath unserer Senioren! —

Der Grundbesitz hat für die geschichtliche Enlwickelnng unserer Familie zunächst nur insofernInteresse, als derselbe alter Lchnsbcsih ist und sich mit dem ererbten Vasallenthum verknüpft. ZurZeit sind die Kamckelehne sämmtlich zu Gunsten unscrs Familicnvcrbandes allodisieirt; vergl. Seite 14.Tie anderen im Besitze der Familie gewesenen oder z. Z. befindlichen Güter verbinden sicherlich ebensopietätvolle Erinnerungen, sie schließen sich aber gewissermaßen der Biographie der einzelnen Linien an.Als Geburts- und Wohnstätte der Eltern sind sie den Angehörigen von besonderem Werthe undwaren gleichzeitig der Schauplatz jugendlicher Spiele und Phantasien.

Durch die Aenderung der Lchnsgcsetze (Verordnungen ?c.) sowohl, wie durch viele andere staat-liche Neuerungen (Gesetze) hat der Grundbesitz im Laufe der Zeit häufig gewechselt, und es ist ihmsogar ein gänzlich anderer Charakter gegen früher gegeben worden. Er stellt hellte nicht einmal denVermögensstand der Familie dar. In den vorliegenden kurzen Beiträgen zur Familiengeschichte hatder Verfasser deshalb von einer genaueren Verfolgung dieser, für alle Zweige der Familie zwar außer-ordentlich wichtigen, geschichtlichen Abhandlung Abstand genommen (vergl. Not. 20, Seite 10), jedoch