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[1] (1764)
Entstehung
Seite
1011-1012
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ISIl

5?aab und Gut

demW^ss-r wol)! durchgearbeitet werden, daßkeine Brocken od.'c trockne Theile darinnenAdrig bleiben. Einige »eben ihm die Härteoder Festigkeit dnrch Alaun-Wasser/ damit sieihn anmachcn, oder auch mir Pergament-Was-ser. Andere vermischen das aebrannteGyrs-Mehl mit einem dritten Theil gepulvertenTcvf-Stein oder ungelöschten Kalch und machcn ihn mit lauterLeim-Wasser an. Uibcrhauptist von dem Gyps bekannt/ daß er bald »ach demAnmachen verarbeitet werden muß, weil er baldwieder trocknet, und sodenn sich nicht mehr sor-zniren lässet. Die Nässeund^ältekan er nichtwrhl vertragen, sondern zerfallet und zersprin-get davon, und wird daher» nicht gerene aus-wendig an Gebäuden, sondern vornemlich introckenen und warmen Zimmern angewendet.Er dienet aber i»m Verwerssen, Tunchen,Abstreichen zarter Glieder am Gesims und Ge-bälcke, auch Fvrmirnng der Felder und Tafeln,onf beworfenen oder berappten Wänden undDecken. Man gebrauchet ihn bald grob, baldgestoßen und gef-cbet. nachdem die Arbeit ist.Es werden auch allerley Bilder daraus gegos-sen und poßirec; in welchem letztern Fall, wenndie Bilder groß werden sollen, man zu Erspa-rung des Gypscs anfänglich einen groben Em-wurff machet, aus einem Theil Kalch, undzwey Theilen guten Sand oder Ziegel-Grauß,»ovon dieMassa hart genug wird. Hernachformet man das Bild gar aus mit Gyps, denman mit Spare! und Bürsten arbeitet, undendlich mit grober Leinwand ausmachet. DieJtaliäner nehmen von altem zelvschten Kalcheinen Theil, und zwey Theile Pulver von ge-stoßenem Mamior oder Alabaster/welches dereigentliche sogenannte Stue ist, davon die zier-liche Stueeatur-Arbeit ihren Rahmen hat.

und Gut, wird im Juristischen Ver-stände alles dasjenige aenennet, so iemandnls sein Eigenthum mit Recht angeben kan.Dieses aber wird eingetheilet in beweglichesund unbewegliches; Zu diesen letzten werdenZie Grund-Stücke, wie sie nur Nahmen habeninvaen, ncbst den Nutzungen und Beschwe-rungen gezählet, davon siehe Srund. Daserste aber bestehet in dem, was keinen festen,noch beständiaen Ort hat, sondern nach Gefal-len sich von einer Stelle zu der andern bewe-gen lässet dergleichen ist alles Geld, Gold undGilb">', es bestehe in baarem und gegenwärtigverhandenen, oder in Obligationen, Verschrci-tungen, Verpfändungen, und dergleichen;nicht weniger geboret hierzu alles Vieh, Vor-rath vom Getreide, von Getrancke und ande-ren Waaren, Hausrath, Kleider, und was mansonst unter dem Worte Mvbilien nur begrei-fen kan. Haal> und Gut ist anch entwederkörperlich, so man unmittelbar mit denenGinnen empfinden kan, oder uneörperlich,welches in dinglichen und persönlichen Rech-ten bestehet, davon die ersten offl zum unbe-weglichen Gute gerechnet werden. (Siehe auchden Art. Gut). So viel muß man wenig-stens in der Wittschafft wissen. Allein die ver-schiedenen Rechte dieser Guter, so bey der Er-

Haacke Haacken - Bänder 10,,

langunz ihres Eigenthums oder ihre?br>nlchs und Gebrauchs, oder bey der Vcräus'serung, it. Beschützung derselben dem» Ge,^i-en aemäß gültig sind, muß man in derRechrs-Gelehrsamkeit lernen, oder einen Rechts-«^lehrten darüber befragen.Denn in wirtschaff^lichen Geschäfften mit Haab und Gut habendiese verschiedene Rechte vielen Einfluß, gebe»auch allerhand Vortheile an die Haud. D-.her ein aelekrter Wirt diese Lehren der Rechtj-Gelehrsamkcit aus dem bürgerlichen und firch^lichen privat-öffentliche» undLehn-Recht«Mstudiren muß. Ein Rechts - Gelehrter «der,wenn er diese Rechte recht praktisch undBehuf der Wirtschafft verstehen will, mulzda-bey auch diese lernen und studiren. D«ndieses ist in der Praxi unzertrennlich. ZurNoth kan ein ungelehrterWirt sichineinm»Teutschen Büchern Raths erholen. Dmonder Herr von Rokr in der kibiivrk. o-c°».

15-nachzusehen. Sein Buch von, !md-Wirtschaffcs-Recht selbst ist .auch gutdMjl,brauchen.

Haacke, ist ein krumm gebogenes Holtz sterEisen, womit man entweder etwas zu sich fle-hen, oder woran man etwas hängen kan. Mdem unterschiedenen Gebrauch, haben tieHaacken auch unterschiedliche Nahmen be-kommen: als Angel-Haackc», Brumi-Haacken, Ege-Haacken, Feuer-Haackm,Flsch Haacken, Fleisch haacken, Ressel-Haacken, Mieder.Haacken Mist-Haackk»,Schlüssel Haacken,Thür-Haacken,Vvand-Haacken u. d. gl-

Haacken oder Haacken-Zadne, »erdendiletwas runden und zugespitzten scharffen ZDeder Pferde genennet, welche an bevdeni?e!Mzunächst, doch in einer kleinen Entfernung,«die Eck-Zähne folgen, und gemeimslich imfünfften ^ahr hervor wachsen: Denn sie bre-chen bey einem Pferde immer eher, als WMandern durch, nachdem eines Pferdes CMplerion starck oder schwach ist. Diese Haackn-Zähne wachsen etlichen Pferden von wemJahr zum andern länger, und werden oM-mahls so hoch, daß die Pferde dadurch amsen verhindert werden, daher man sieben Zeiten abstosscn oder abfeilen lassen MWeil auch die Haacken einen Finger weil mden untersten Zahnen stehen, auch duM^drigund gerade senn, inithinweder zuviel^?wärts, wo sie leichtlich die Zungen, nochwauswärts, wo sie gewöhnlich des Pferdespen verletzen, stehen sollen, so muß mm k»'jenigen, die dergleichen Fehler an sich 'ebenfalls mit der i^eile helffen lassen. S»>w,sollen nicht alle Stutten, sondern nur d>e,w'gen Haacken. Zähne bekommen, die sehr VWNatur sind, welche aber wenig Fülle« brWsvlglich zur Zucht nicht so tauglich, dttder», hinaegen für desto arbeitsamer midMHafftiger zu halten sind-

Haacken-Vander, werden alle dielen^,,eisernen Bänder genennet, so von denen

sern an die Thüren und Laden und bergle. .geschlagen werden, und also beschaffensie in Angeln oder Haspe» gehen, fW^,,