ir FnMZ voll Gottes Gmden Erwchlter Rö-mi scher Kaystr, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs,in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringenund Bar, Groß Hertzog zuToseaua, Fürst zuCharleville,Marck-graszu Nomeny,Grafzu Falckenstein zc. zc. bekennen öffentlichmit diesem Brief, und thun kund allermannlich, daß Uns Unser unddes Reichs lieber Getreuer, Johann Friedrich (Sleviych, Buch-händler zu Leipzig, unterthänigst zu vernehmen gegeben, was mastsen er das allgemeine Oeconomische Lexicon, nebst dem Anhangeeines Land-und Wirtschafts-Calenders, mit Figuren und einerVorrede vomHofiRath, Georg Heinrich Zinck, zumNutzen des- gemeinen Wesens zu verlegen gesonnen seye, mit unterthanigsterBitte, daß weilen er nicht unzeitig befürchtete, es dörfften gewinn-süchtige Leute ihme sothanes Werck zu seinem nicht geringen Scha-den nachdrucken, Wirihme mit einem?riviIeAiv imp! Lssori» aufzehm Jahre mildest zu begnadigen, geruheten. Wie Wir nun jetztbesagte billige Bitte gnädiglich angesehen; So haben Wir obge-meldtem Gleditsch die Gnade gethan und Freyheit gegeben; thunauch solches hiemit in Kraft dieses Briefes alfo und dergestalt, daßer das Eingangs angezeigte allgemeine Ökonomische I^exiconinoffenen Druck ausgehen, hin und wieder ausgeben, feil haben undverkauffen lassen, auch ihme solches niemand ohne seinen Consensund Wissen innerhalb Zehen Jahren von Dato dieses Brkfs anzu-rechnen, im H. Rom, Reich nachdrucken und verkauffen lasten solle:Und gebieten daraufallen und iedeu Unsern und desH.Röm ReichsUnterthanen und Getreuen, insonderheit aber allen Buchdruckern,Buchführern und Buchverkauffern, bey Vermeidung Vier Marcklöwigcn Gold?s,die ein ieder,fo oft er freventlich darwider thäte,Uns halb :n Unsre Kayserliche Cammer, und den andern halbenTheil mehr gedachtem Gleditsch oder seinen Erben, unnachlaßlichzu bezahlen verfallen seyn solle, hiemit ernstlich befehlen und wollen,daß ihr, noch einiger aus euch selbst, uoch jemand von eurentwegeuobangezogenes I^exicon innerhalb der obbestimmten zehenIah-
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