Druckschrift 
[1] (1764)
Entstehung
Seite
603-604
Einzelbild herunterladen
 

6oz Eze-Schicnen EgyxtischeBohnctt

Winters gestärkte Acker, worein die Sommer-Frucht kommen soll, ehe man ihn zur Gastackert, im Frühling gleichfalls geeget werden.Und endlich zum vierten, wird der Saamenzur Sommer Frucht, nachdem er auflas Fe!dgestreuet oder aesäet, wie oben bey der Win-ter-Frucht ged'cht, und auf gleiche Art ein-geeget. Das Egen dienst vors erste, daß manden gerührtt», gestürmten und uinaerissenenAcker wiederum gleich mache, damit sich dasErdreich weh! aus einander seke, und der ein-zusäende Saamen sich unker die Acker-Fuh-ren oder Erdschollen nicht verfallen möge.Vors andere, wenn dergestalt der Acker dieQvere und Länge mit den Egen wohl überfah-ren worden, daß sich auch die Qvecken von derErden sein ablssm, und der A-cker von allemUnkraut, damit desselben so viel nicht nach-wachsen.'kn! gereiniast werde- Und denn drit-tens, Nsß der ausgesäete Saamen mit den Egenwohl überfahren, mttergeeget, und gleichsamin die Erde begraben werde, mithin darinnenum so viel desto eher und besser einwurzeln,und seine Früchte tragen könne: widrigen-falls, und da man den Saamen nur so frev ausder Erden lassen sollte, würde solcher zum Theilron den«in verzehret, zum Theil aber denWinter über von dem Frost, Schnee und Nassevsliends zu Grunde gerichtet werden.

Ege-Schienen, sind ohnaeseh? dritthalbEllen lange, dren bis viertehalb Zoll breite dün-ne Stücken von Rüstern, oder anderm zähenund festem Holtze, welche zu beyden Seitendurch die Ege-Balcken aesteckt, und vermit-telst der Ege-Iincken an einander befestigetsind, darzu dienende, daß die Balcken in glei-cher Weite bleiben, und in währendem Egennicht zusammen rücken können.

Egc-Schlitten, ist eine aus zweyen Küssen,vier Gäulen, vier Rieaeln, und zwey Platt-Stücken zusammengesetzte Schleiffe, woraufdie Egen, ohne daß man denen Jincke» Scha-den zufüat, auf das Feld gesühret werden-

Ege-?rncken, sind entweder hgüzerne odereiserne Nägel, ivxlche in den Ege Balcken beyeiner Viertel-Elle weit von einander stecken,und ein - und ausgeschlagen werden können.Die hölzernen werden gemeiniglich von neuemdrey Viertel-Eiien, oder achtzehen Zoll langvon Rüstern-Eichen-oder anderm harten Hol-ze gemacht; die eisernen aber werden wi-ser starck noch so lang als die höltzernen verfer-tiget , und theils wie diese, nur durchaesteckt,daß man sie heraus ziehen und svitzen kan,oder aber wie andere eiserne Nägel mit Köpfenversehen, und in die Balcken aeschlagen.»ägyptische Alse, siehe Aloe,ägyptische Dohne», ist ein Gewächs, des-sen Stengel wohl vier Ellen hoch und ?in-aers-dicke wächst- ist mit grossen Bettern undRosenfarbenen Blumen versehen, trägt aucheine Frucht wie unsere grossen Bohnen, nuretwas arösser. Wächst in Asien «nd Air ea,sonderlich in Egyvten in Lache?! und Pfuizen.Es wird auch die Wurtzel roh ungesttttli zurSlütttiing des Magens gegejM.

EgyptischM«s-Kraut Ehe-Mann

ägyptische Feige, suche Adams-Fng^

Egypti>ch Mus Rraut, ist ein hohes Hx.wachs und wie unser Kohl gestaltet, trägt abergelbe Blumen, dienet die Beulen zu erwei-chen und vor den Husten.

Ehe, ist eine rechtmäßige Zusammen-F..sellunq eines Mannes und eines Weibes'durei) welche das menschliche Geschlecht fm'gepflantzet, Kinder erzeuget und erzogen,ze Häuser und Wirrschaffte» aber?eM«werden, und die gesellige Hülste zu dem dazunöthigen Erwerb der Nahrung, beordert >M-und, woserne sie vernunssuz, noch mehr ab«christlich ist, das ist, von zweyen Personen,die wahre Christen und nach Cbristi Sin»,Wund in demselben gesühret wird, ein MMist, gute Kinder vor die bürgerliche Gesellschsfftzu erziehe», die Welt und Polwey zu verbessern,und dergleichen- In Summa, es kömmi un-gemein viel auf gute, ordentliche und Christli-che Einrichtung und Führung der Ehen in »erWirtschafft an, daher die Police« darauf sehtzu sehen und allerhand Ankalten zu machenhat, daß dieselben darauf eingcrichttkNerde».Was sonst aber »ach Göttlichen und Mensch-lichen Rechten zu einer Ehe gehöret, wiederEhebruch und?liche Verlassuna zu meiden,von einein rechtmäßiaen vorhergehenden Ehe-verlöbniß und dergleichen, davon handeln dieRechte-

Eke-Gcld, Ehe-Steuer, ist ein gM

ses Gut oder Geld, welches die Litern oderauch ei» anderer einer Person weiblichen Ge-schlechts, wenn sie beyrathet, mitgeben lindsie damit ausstatten, wovon 1?er Ehemannden Genuß hat, um ihm die Beschwerden^Ehestandes zu erleichtern. Aus dieses Manderes Gut, so die Frau mchhero noch überihr Eheaeld einbringet,- wildl-ey einer Ha»S-wirtschasst zum Anfang, woserne sonst dieHauvt-Erfordernisse einer Ehefrau und gutenWirtin eabcy nicht bey Seile gesclwt werden,sehr klüglich gesehen. Jedoch psiegcn auchallerhand Beschwerden, sonderlich ben Zehn-Land-Gütern mit vielem Eingebrachten derWeiber vercimvffet zu seyn. Am al!crsch!i-'M'sie» aber ist, wem: man zwar eine reiciM»aber keine dem Leibe ober doch der ^eeiennach liebenswürdige gute Wirtin bekomm,vor welcher Art von Eheweibern ein Wnl Wsehr zu huren, oder aber eme schlechte Ehe MWirtschafft zu erwarten h-it.

»Me Kelten, siehe Gesinde.

Ehe-Mann, ist das Haupt -Glied in dek

ehelichen Gesemchufft, bey weichem erMe-lwirv, daß er eil! dem Leibe und ver «eelunach zum Ehestand und dessen Zwecken, fvlg«>vauch zur Nahrung undWirti«afft,aber eine Fr«u, Äinder uno Gei -nde ovcr cmHaus zu regieren geichickter Mann sey,eine Ehe-Frau hertzlich lieben km». 'selbe aber über dem zur WirtMsst um,seinem Anjang entweder etwas ->on z2il"-d.°.Vermögen oder ein «ustragilches Amt, ^ ,es desto hesser. WeiiN aber eine