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8. Abhandlung: Aloys Schulte
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Das Stift St. Cäcilia hat ein bisher kaum je recht benutztesLehenbuch von 1444—1770 hinterlassen, v. Mering berichtetin seiner Geschichte der Burgen, Heft 10, S. 113, in welcherWeise im 15. Jahrhundert in St. Cäcilien Lehen empfangenwurden. „Ein Lehen muß empfangen werden mit Pferdund Harnisch oder mit seidenem Beutel und 5 Mark drin.Diesen Beutel muß man zwischen den zwei kleinen Fingernhalten und knieend überreichen." 1514 wurde bei der Beleh-nung folgende Form beobachtet: „Ritter von Spiegel ritt ge-harnischt in das Gebäude des Cäcilienstiftes ein und hielt dortso lange auf dem Pferde, bis die Äbtissin mit ihren Vasallenauf ihrem Balkon erschien und einer der Letzteren ihm gebot,abzusitzen, die Waffen neben das Pferd zu legen und zu ihnenhinauf zu kommen. Dort oben mußte er auf Geheiß nieder-knien und mit aufgehobener Hand den Lehenseid schwören,welchen ihm ein Vasall vorlas". 1 ) Die Nonnen von Weiherhaben diese altertümlichen Formen nicht erfunden, sie warenihnen aus den Zeiten des freiherrlichen Stiftes überliefert.Dieser Aufritt gemahnt an jenen des jüngeren Sohnes eineserzbischöflich kölnischen Ministerialen, der auf seinem Rossemit Schild und Lanze an des Erzbischofs Hof reiten mußteund dort vor dem Portale des Domes sein Roß an den hohlenStein anzubinden hatte, Lanze und Schild blieben dabei; nacheinem Gebete in der Kirche konnte er vor seinen Herrn treten,sich als Ritter und Dienstmann bekennen und ihm die Schicksals-frage vorlegen, ob er ihn zum Dienste verwenden wolle. 2 )
Auch St. Ursula hatte einen Lehenshof. In dem Vertrageüber die Teilung der Verwaltung zwischen Äbtissin und Konventvon 1398 behielt jene auch „dominium vasallorum et aliorumfidelium ipsius ecclesie ac feodorum inde dependentium." 3 )
Eine bisher unbekannte Tatsache entnehme ich dem Lehens-buche von St. Maria im Kapitol. Dieses Stift hatte das Münz-
!) Michel S. 97.
2 ) Vgl. die plastischen Bestimmungen des Kölner Dienstrechts § 12(Mitteilungen des Stadtarchivs Köln 2, 9).
3 ) Zündorf S. 46 Anm. I.