12
8. Abhandlung : Aloys Schulte
gium kam ebenso wie die Burggrafschaft durch deren Rück-kauf an den Erzbischof. Sie erschienen auch dadurch als erz-bischöfüche Schöffen, daß sie im Gerichtshause am Domhof zuGericht saßen.
Der vornehmste Verwaltungsbeamte des Erzbischofs in derStadt war der Kämmerer; öfters gab es deren zwei. Sie ent-stammten von 1144 an der Ministerialenfamilie von Bachern,um 1393 ging das Amt an die von Hemberg über. Er hatteunter sich die dem Erbischofe verliehenen Regalien Zoll undMünze. Jenes Zollregal umfaßte alle älteren Zölle, auch denMarktzoll, der freilich zu Lehen und dann an Bürger vergebenwurde, den von den auswärtigen Kaufleuten erhobenen Zoll,wie die Tor- und Wegzölle. Bedeutende Einnahmen lieferte dieMünze. Wenn ein Fremder unbeerbt in Köln starb, so hatteder Kämmerer darauf einen Anspruch, allerdings mußte er dafürder erzbischöflichen Küche den Pfeffer liefern. Er verwalteteauch das Judenregal, gefangene Juden sperrte er in seinem Hofeein. Auch der König und die Benediktineräbte und Äbtissinnendes Bistums schuldeten ihm Abgaben.
An den Zolleinnahmen waren übrigens auch bürgerlicheZöllner des Erzbischofs beteiligt, wohl vielfach als Pfand-gläubiger, später hatten die erzbischöflichen Rentenmeister dieVerwaltung.
Verwaltung erzbischöflicher Rechte hatten außerdem dieMünzerhausgenossen. Erzbischöflich war auch die Fettwage,das Salzmaß und die sehr einträgliche Grut, d. h. die Würze,die zur Herstellung des Bieres älterer Art verwendet wurdeund längs der Nordsee eine höchst bedeutende Finanzquellewar, da sie ja ein Monopol darstellte. 1370 wurde die KölnerGrut, welche auch einige Amter umfaßte, für 900 Mark Silberjährlich verpachtet. Auch an neu aufkommenden Abgabenwurde der Erzbischof noch beteiligt.
Es ist hier nicht zu zeigen, wie die aufkommende städtischeEigengewalt sich entwickelte und wie sie nach und nach dieerzbischöflichen Rechte einschränkte. Ihr Emporsteigen führteendlich zu einem äußeren Abschlüsse, als Kaiser Friedrich IH
/
tm