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Der hohe Adel im Leben des mittelalterlichen Köln
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Der hohe Adel im Leben des mittelalterlichen Köln.

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lieh darin begründet, daß er den ministerialischen Vogt vonseinem bürgerlichen Untervogt unterscheidet. Eine Erinnerungan eine ältere Zeit, wo auch dieses Amt dem Hochadel vor-behalten gewesen wäre, liegt schwerlich vor.

Die Geschichte dieses Vogtamtes kommt also nur beiläufigfür den Hochadel in Betracht. Doch müssen wir ganz knappfeststellen, welche Rechte der Erzbischof durch seine dienst-männischen Amter in Köln ausübte. Der Vogt nahm unterden erzbischöflichen Dienstmannen die erste Stelle ein. Er gabim Ministerialengericht zuerst sein Urteil ab, er verwaltete die12 Höfe im Lande, welche der Erzbischof den Edelvögten undVassallen vorzuenthalten verstanden hatte. Er war der Dienst-mann, der am meisten in der Begleitung des Erzbischofs nach-zuweisen ist. Belehnt war er mit den drei Sondergerichten zuSt. Gereon, auf dem Eigelstein und an der Hacht, mit demFahr auf dem Rheine zwischen Köln und Neuß, mit dem Käm-merer teilte er das Lehen am Marktzoll und die fahrendenStände, die während der Heiltumsfahrt auf dem Domhof er-richtet wurden. In alle dem erscheint der Stadtvogt als dererste in der grundherrlichen Familie der Kölner Kirche.

Seine weite sonstige gerichtliche Tätigkeit, die ihn alsöffentlichen Richter im Sinne des Marktrechtes, als den kölni-schen Schultheißen charakterisiert, erstreckte sich nicht nurauf die niedere Gerichtsbarkeit, sondern berührte sich darüberhinausgreifend im hohen Gerichte auch mit der des Burggrafen.Der Vogt wollte auch in die drei echten Dinge eindringen underreichte das auch. Das führte zu mehreren Konflikten, indenen der Burggraf auch nicht vor Fälschungen von Urkundenzurückschreckte (um 1230), die auch gegen die Schöffen ge-richtet waren. Auch mit der Stadt kam es zu wiederholtenernsten Streitigkeiten, auf den Erzbischof konnte sich der Vogt,seitdem die Burggrafschaft von jenem zurückgekauft war, nichtmehr verlassen. Der Unterrichter der Burggrafen, der jähr-lich vom Erzbischof aus den Bürgern ernannte Greve trat dieErbschaft des Burggrafen und Vogtes an, der letzte bürger-liche Untervogt verschwand schon 1326. Das Schöffenkolle-

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