10
8. Abhandlung: Aloys Schulte
I
„Dieser Rückkauf der Burggrafschaft war einer der größtenErfolge, welche die erzbischöfliche Politik der Stadt gegenüberje errungen hat. Der städtischen Behörde war dadurch fürimmer die Möglichkeit genommen, die hohe Gerichtsbarkeit fürsich zu erwerben und ihrem Streben nach Unabhängigkeit undSelbstbestimmung den Schlußstein einzufügen. Der Besitz derBurggrafschaft gab dagegen den Erzbischöfen eine rechtlicheGrundlage, von der aus sie stets ihre Angriffe gegen die Selb-ständigkeit der Stadt erneuern konnten. In den Schöffen selbstgewannen die Erzbischöfe eine eigene Partei innerhalb derStadt. Die so geschaffenen Gegensätze haben fortdauernd bisin die neue Zeit fortgewirkt und die Stadt mehr als einmal inernste Ungelegenheiten und Gefahren gebracht." l )
Für den zweiten Beamten des Erzbischofs begegnet zuerst1170 eine Bezeichnung, die auch für dieses Amt eine Besetzungdurch einen Hochadligen nahelegt: nobilis advocatus. Alleinschon der älteste nachweisbare Vogt, der 1061 vorkommendeVogt: Heinmo urbis advocatus steht unter den servientes undauch für die folgenden 10 ist ministerialischer Stand entwedererwiesen oder vorauszusetzen und mit 1139 beginnt die Reiheder Eppendorfer, die das Amt ständig vererbten, vielleicht wares seit 1169 erbliches Lehen, sicher bald darauf. Die Eppen-dorfer waren Ministerialen. Das Geschlecht nannte sich spätervon Alpen, 1422 übertrug dann Gumprecht von Alpen seinAmt an seinen Neffen, Grafen Gumprecht von Nuenar. Daswaren allerdings wieder hochadlige Herren, denen die Abkunftvon einer nicht ebenbürtigen Frau nachgesehen wurde. AmEnde des 16. Jahrhunderts (1589) starb das Geschlecht aus.
Der Name nobilis advocatus findet sich zuerst 1170, bleibtaber zunächst recht selten, 2 ) setzt sich auch im 13. Jahrhundertnicht durch. Er ist ein Vorläufer der unsachlichee Bezeich-nung, die in Kölner Bürgerkreiseu bald mehr hervortritt, sach-
!) Lau, Entwicklung der kommunalen Verfassung und Verwaltungder Stadt Köln bis zum Jahre 1396 S. 13 f.
2 ) Zuerst Knipping, Reg. 948, dann nach 24 Erwähnungen wiederReg. 1050.