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Der hohe Adel im Leben des mittelalterlichen Köln
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Der hohe Adel im Leben des mittelalterlichen Köln 9

Erzbischof Philipp I (116791) zu Obereigentum für 500 MarkSilber erwarb. 1 ) Die Kölner Burggrafschaft kaufte für 1600 Markder Erzbischof Siegfried von Westerburg im Jahre 1279, siewird ausdrücklich als ein erzbischöfliches Lehen bezeichnet.Das bestätigt die auch sonst feststehende Thatsache, daß dasAmt des Burggrafen kein königliches, sondern ein erzbischöf-liches Amt war. Die Mutter durfte nach dem Verkaufe in Kölndas Amtsgebäude, des Stockhaus, (an der Marspforte) bis zuihrem Lebensende bewohnen. Das war gewiß keine angenehmeWohnung, eine hochadlige Dame unter einem Dache mit denVerbrechern! Auch in den meisten andern Bischofstädten wurdedie seit dem Ende des 12. Jahrhunderts heimgefallene Gerichts-barkeit (Stiftsvogtei) einbehalten. Der Kölner Vorgang liegtdurchaus im Zuge der Zeit. 2 )

Der Verkauf beweist uns, was sich auch sonst ergibt, daßdie Burggrafen in Schulden staken, der Burggrafenhof (in derHochstraße neben den Augustinern) mit seiner Kapelle gingan den Erzbischof über, der den stattlichen Bau Rittern zurLeibzucht gab. 3 )

Jene schlechte Lage der Arberger hatten schon 1198 denBurggrafen Heinrich dazu 'gebracht, den Burggrafenhof unddie Burggrafschaft unter Vorbehalt bestimmter Rechte unterZustimmung des Erzbischofs an den Kölner Bürger Simon für200 Mark zu verpfänden; die Schöffen, die ja von dem Burg-grafen gewältigt wurden, erhoben Einspruch, wenn auch wohlvergeblich.

Ein so schwaches Geschlecht, dessen Macht gegenüberanderen Gewalten zurückging, hat in den städtischen Kämpfenkeine allzu große Rolle gespielt. Allein der Burggraf hattedoch eine große Macht und wenn später auch die städtischeVerwaltung in den Besitz der militärischen Rechte des Burg-grafen gelangte, so hat doch Lau mit seinem Urteile recht:

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*) Knipping, Regesten der Erzbischöfe von Köln 2 Nr. 1386. 69.

2 ) Vgl. Rietschel zusammenfassend S. 316.

3 ) Keussen 1, 163a.

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