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8 8. Abhandlung: Aloys Schulte
Dieses Gericht wurde in andern Bischofstädten meist vondem Stiftsvogte ausgeübt, und dieser gehörte regelmäßig demhohen Adel an. Köln unterscheidet sich aber auch in diesemPunkte von der gewöhnlichen Entwicklung. Die Stiftsvogtei,um diese kurz zu streifen, gelangte im 12. Jahrhundert an dieGrafen von Saffenberg, dann an die von Sayn. Aber in Kölnunterstanden ihnen nur die Hörigen der Domkirche und dieWachszinsigen. Das waren Rechte, die naturgemäß verdorrten.Dieser hochadlige Stiftsvogt hatte sicher seit 1050 in Kölnweder über Bürger, noch über eine erzstiftische Frohnhof-gemeinde zu richten.
Jenes hohe Gericht aber war wahrscheinlich unter demKaiserbruder, dem geistig und politisch hervorragenden Erz-bischof Bruno I. (953—65), dem Leiter des Herzogtums Ripu-arien, an das Erzbistum gekommen und wurde von ihm alsLehen vergeben. Es umschloß nicht nur die Stadt sondernden ganzen Kölngau. Diese Grafschaft, deren Gerichtssitzungenmindestens später nur in der erzbischöflichen Pfalz in Kölnstattfanden, war als erzbischöfliches Lehen mit dem Amte desBurggrafen verbunden. Dieser war der Stadtkommandant unddaraus erklären sich die Rechte der Räumung von den Verkehrhindernden Bauten, die Aufsicht über die städtischen Befesti-gungen und die sichere Aufbewahrung der Probedenare. Außer-dem hatte er das Judengeleit im ganzen Bistum, das die statt-liche Summe von 10 Mark Silber und 6 Pfund Pfeffer jährlicheintrug.
Dieses Amt des Burggrafen lag ständig in den Händeneines Hochadeligen, seit 1032 erscheint es. Vom ersten TrägerUlrich ist die Standesqualifikation nicht festzustellen, aber allespäteren sind erweislich hochadlige. Franco I (1061—1074),Arnold (1083-95), Franco II (1109—29), Heinrich I (1136—59)und Gerhard (1167—88). Der 1166 auftauchende vicecomeserscheint von 1173 an als Burggraf und er und seine dreiNachfolger, wie vielleicht auch seine Vorgänger, gehörten zuden Freiherrn von Arberg, deren Burg an der oberen Ahr, hartan der Südgrenze des Bistums lag, die aber mit dem Gebiete