Fünfzehntes154und also zusammen hundert zehn Rthlr. 4Albus aus. Mit dieſen hundert und zehn R.hätten mehr, dann zwey dritte Theile der Sundschuld getilget, folglich die Länderey,Haus um so weniger versteigeret werden solen; je bekannter es eines Theils istres, ex cujus fructibus creditori infratempus satisfieri potest, subhastari nonbeat.POSTIUS cit. Insp. XXVIII. num. 15.SdAndern Theils ruͤhret auch dieaus einem, sondern aus etlichenwiemithin wann man der natürlichenstatt geben, und es nicht machen willnes Volk, davon der fürtreflicheMONTES QUIEU dans l'EspritTom. 1. Lib. V. chap. 13.meldet: Quand les Savages de laveulent avoir du fruit, ils coupenta pié, & cueillent le fruit; so hätte dienicht auf einmal, sondern vor und nach be-fanctben werden sollen, zumalen jene Erl.denenBeytreibungsweise, wodurch die Un-gar zu Grunde geworfen werden,Steuer-Edicten nachdrucksam verbotten istEDICTUN de quinta Sept. 1713.Ueberdies ware ohnwidersprochener massenur das Strohe, Heu, Flachs, Klee undannoch übrig, sondern anbey so viele Gerenochvorhanden, daß daraus der allenfallsige Ab-
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