Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
133
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Stück.133gleich der Johann O. um die Pfarrey sichgemeldet, oder nachgehends davon ab-sen; hat der Magistrat etwas Wahrheits-ges vorgebracht, und mehr als in dergründet, angegeben, so laufet dadurchder angegebene Gebrauch zu predi-nichtdie allermindeste Gefahr. Genug,zwey um die Pfarrey sich gemeldet,Probpredigt nach dem Herkommenhaben, mithin entschieden werdenvon welchem die beste Rede oder Pre-gehalten worden.§. 14.übrigens die von denen sechs SchöpfenVollmacht für hinlänglich zu hal-ahier ein wahres possessorium vor-und Magistrat der Wahl zu wider-chtiget seye? ein solches muß ichlediglich dahin gestellt seyn lassen.Punkt vorhin bereits berühret,denvorherigen Referenten als richtighingegen von dem Stift desfallsals einige textus, Doctorumquequae testeLUDOLF Tom. II. Obs. 230.nullatenus possunt, angeführet wor-ithin seynd mir die Hände hierinnenund ich darf mich keiner näherng unterziehen; zumalen die dermalshter.neuen Beweisstücke zu der Ent-nicht hinreichig seynd. Und ob ichgleichJ.3