Achtes84auszudehnen, noch vernünftig zu glauben istdaß bey einem Kaufe jemand auf den dritten Thder zu kaufenden Sache nicht sehen, sondern denWerth so weit ausser Acht stellen werde.hero es nicht nur wider alle Treue und Glauindeangehen würde, wann man einem Verkäu-fer eine sehr grosse, indessen nicht vor-Morgenzahl anzugeben verstatten,nachgehends zu deren Beyschaffung nichtücklichten wollte; sondern es verheisset auchwligkeit, ja es befehlen die Gesetze ausdaß ein Verkäufer zu Haltung alles deffer vor und in dem Kaufe versprochen umgeben, angestrenget werde.L. 40. π. de contrah. empt.§. 14.nunSolchem vorausgesetzet lässet sichte beurtheilen, ob, und in wie weitdenen Appellaten vorgeſchlagenedem Unterrichter bereits zugelassene Zheblich seyen. Durch dieselben wollenpellaten erweisen, daß der Appellant einschlag, oder Verzeichniß der Morgenfordert, sie aber darauf geantwortet,zu haben, und das Gut, wie es wäre,fen zu wollen, daß wegen der Morgdem Halbwinner des Guts Erkundigungschehen, daß derselbe geantwortet50 bis 60 Morgen Landes, des Büsewäre vielmehr, daß nach dieser AussagdaßVerzeichniß eingerichtet worden /
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