Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
79
Einzelbild herunterladen
 

Stück.79§. 6.Es seynd also die Nothfristen zwar gebüh-tend beobachtet, dahingegen aber ereignet sichwegen derer Formalien sonst annoch ein sehrſtatker Anſtand. Es haben nemlich die Appel-laten eine von dem Appellanten am 15ten Junii757, mithin nach bereits ausgewürkten Pro-eſſen bey dem Untergerichte uͤbergebene Bitt-schrift beygebracht, kraft welcher der Appellantzu abermaliger Abhörung der von denen Appel-gten vorgeschlagenen und schon würklich abge-örten Zeugen einen vierwochentlichen Ausstandſolle nachgeſuchet haben. Wann dieſem alſoäre; so müßte die Berufung ohnwidersprech-her massen für erloschen erkläret werden; zu-len der Appellant durch die nachgesuchte Fri-sich derselben so gar begeben hätte. An-wird von dem Appellanten angegeben,er vorangeführte Bittschrift weder unter-brieben, noch sonsten davon das mindeste ge-ſt hätte.7.Bey diesen Umständen mußte zwar dasZerk eigentlich untersuchet, und des Endes dasrbild der Bittschrift von denen Appellaten auf-zeleget, der Appellant darüber vernommen,e auch derjenige, welcher selbige übergeben,usgesorschet und umständlich befragt werden.alleine da die Appellaten darauf nicht ange-langen, noch diesen Puncten nachgehendsberühret; so ist auch meines wenigstenErach-