Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
62
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Fünftes62bleiben, und denen Kindern zum Nutzen gerei-chen sollten. Da nun die zwey Legatariernoch keine Kinder hatten, noch auch dierere wissen und vorsehen konnten, ob dieselbejemals Kinder bekommen würden, so magFideicommis ohnmöglich anders, dannVortheile des eingesetzten Erbes und deſtnachKinder ausgeleget werden; zumalen dierere selbsten nicht nur in ihrem Testamentgleichdrücksam anregen, daß der Lambert G. inkeinenEhe bereits Kinder erwecket, sondern auchdarauf hinzufügen, daß der beeden mitKindern versehenen Antheile Fideicomm.und dem Rückfalle sollen unterworfen blei-19.Letztlich seynd auch die Personen deslantens, sodann des Appellatens Ehef-zu betrachten, und in Erwägung zu zieheAppellant ist der einzige männliche Anverderer Testirere, mithin allerdingesden /then, daß die Testirer mehrere Netz-diesem, dann zu jener getragen habenwie sie dieses auch dadurch sattsam anleget, daß sie selbigen zu ihrem einzigeingestellet, und überdiß noch zu demberufen haben. Des Appellatens Ehefraugen ist ein Bruders Tochter Kind,trunOrdnung derer Rechten von der Erbschder Teſtirere ausgeſchloſſen, und mag ebendas Fideicommis auf ihre Seite, und zu Beſtel