Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
47
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Stück.Zeit keine Leibeserben haben, in sois daran sie Leibeserben erwecket, Fi-seyn, und dem Ruckfalle unterwor-mithin diese beeden die Haupt-inzugreifen keine Macht haben, son-dahin mit denen Zinsen sich begnügen,auch der geistliche Vetter JacobZinsen allein zufrieden seyn solle.§. 2.5othanes Testament haben sämtlicheagenommen, und deme zu Gefolge diein aller Ruhe und Zufriedenheit ein-Als aber nachgehends die Agnes G.serben verstorben, darnach auch derJacob das Zeitliche gesegnet, dahin-Agnes R. mit Johann W. sich ver-und mit selbigem Kinder gezeuget,leztere, und deren Ehemann nichtbschied der zufolg Testaments rück-ey vierten Theile, sondern auch eineder vom geistlichen G. hinterlasse-und Stammgüter sich zugeeignet.der Lambert G. sich widersetzet, undet, daß sein geistlicher Bruder ihmeund das ganze Vermögen, gegenlänglichen Unterhalt und Verpfle-tragen, sodann die dem Ruckfallewey vierten Theile ihme alslen wären.§. 37