Druckschrift 
3 (1762)
Entstehung
Seite
44
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Viertes44diß seynd die Worte des Versatzbriefes, unddessen ganzer Innhalt so klar und deutlich,daß selbige durch eine widrige, und zwar sehrschwache Vermuthung nicht mögen verdunkelt,noch einigermassen verdrehet werden.7.Wann diesemnach der Versatz für das wah-re und rechte, von beeden Theilen beliebteBündniß zu halten, und wann darinnen we-gen der Wiederlöse ein mehreres nicht versehen,dann daß selbige nach zwölf Jahren solleschehen können; so ist auch eine ohngezweifelteowolSache, daß die Verſatznehmer ebenMacht und Gewalt haben, die Schuldforderung nach Verlauf der zwölf Jahren aufzukün-den, als die Versatzgeber befugt, die versezSachen wieder einzulösen. An potestasluendi pacto simpliciter debitoris arbitriorelinqui possit, ita ut creditori sortem exigere non liceat, quamdiu ipsi res antichretica a debitore relinquatur, controversumest inter doctores. Si tale pactum nontervenerit, nullum est dubium, quin credi-tor rem antichreticam aeque, ac aliud pignusdistrahere possit.LAUTERBACH Disput. IX. th. 63.§. 8.Hiewider mögen auch die Appellantenaufanführen, daß die eingeklagte 100 Rtl