Vorrede.(*wenig der von dem grossen Wolffbehauptete Satz, daß man das Vorur-für Personen in Erkenntniß derahrheit hindern solle, dadurch ge-gründeter und wahrhafter wird, daßn andere selbigen ausgeschrieben, odereine andere Weise den Beyfall gege-haben. Wer demnach die Schwä-und Ungrund derer Präjudiciennicht anerkennen will, der lasse esrhin.Ich indessen würde mir einsen daraus machen, wann ich zuVorurtheilen Anlaß geben woll-d dermalen so viele grosse Leute sichgen seyn lassen, die alten auszu-und zu vertilgen.dann ferner der vierte tadeln will,h einige Rechtshändel angeführet,bey allen Instanzen nach meinernung nicht wären entschieden wor-was dann mehr,Als aqua d'Angeli, Pomata, Neruli,range, Gelsomin, Sapon di Napoli.Ven.hab ich meine Meynungen für**ohn-*) in vernünftigen Gedanken von dem ge-schaftl. Leben Theil I. Cap. 3. §. 92.
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