Vorrede.ten mit vieler Zuverläßigkeit gemeldet /daß selbiger, ob er gleich von sich mitgrossen Mitteln gesegnet ware, jedannochum Geld das Recht vergeben habe.will man auch sogar setzen, daß der all-gemeine Beyfall pure Tugend, vollkom-mene Gerechtigkeit, und hinlänglich-seyeWissenschaft zum Grunde habe;diees mir nur erlaubt, zu fragen, ob dienigen, welche beygetretten, durchangeführte Entscheidungsgründe blos.oderunsüberzeuget und bewogen worden,aber, ob sie zu mehrerer Bestättigder vorhin angeführten Entscheidunggründe noch etwas zugesetzet haben.ben sie neue und fernere Bewegursacbeygefüget, so muß ich, fallsdiese ebennünftig zu Werke gehen will,so, wie die erstere Entscheidungs-bevorde erwägen und beurtheilenden desfalls erfolgten Beyfall hochzen kan; seynd hingegen keineBewegursachen beygebracht,die angeführten platterdinges vonworden,angenommen und genehmetso mag diese Genehmung den angmenen Entscheidungsgrunden einweinsreres Gewicht eben so wenig ge-
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten