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1,1 (1925) Mittelalter
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Der Judenspieß und die Longinussage

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Feindschaft gegen die Christen sei ihr "Wucher (P. Keppler,Zur Passionspredigt des Mittelalters: Histor. Jahrb. der Görres-gesellsch. 1882, S. 313f.).

Dem modernen Menschen graut vor dieser festgefügtenKette widerwärtiger Vorstellungen. Aber er weiß gewöhnlichnicht, wie sie entstand. Der mittelalterliche Judenhaß, derso erbittert wider den jüdischen Wucher schrie, verfuhr dabeinicht mit der bloßen Willkür wahlloser Beschimpfung. Erdrückte damit nur eine Folgerung aus, die sich aus den wirt-schaftlichen und rechtlichen Zuständen des wirklichenLebens im Mittelalter notwendig ergab.

Die christliche Kirche hat seit ihrer Gründung jedes Aus-leihen gegen Zinsen als Wucher verboten. Die kirchliche Gesetz-gebung, Rechtspraxis und Rechtsdoktrin des Abendlandes hat,erst mit geringen Zugeständnissen an das römische Recht,das Zinsgenuß erlaubte, seit dem Mittelalter aber mit vollerEntschiedenheit, wenn auch nicht immer mit gleicher Strenge,dem Klerus wie den Laien das Zinsennehmen untersagt. Diekirchlichen Synoden und die päpstlichen Dekrete haben diesVerbot vom IX. bis zum XIV. Jahrhundert grundsätzlichimmer wieder eingeschärft. Mochten die angedrohten Strafenwechseln und sich mildern, auch gewisse Exemtionen sich inwachsendem Maße einstellen, bis ins XV. Jahrhundert bliebdas Zinsenverbot eigentlich unangetastet. Auch die Refor-mation änderte daran zunächst nichts. Luther richtete gegenLeihen auf Zinsen 1519 und 1524 den Sermon vom Wucher,vermahnte 1540 die Pfarrherren, dawider zu predigen, dieStralsunder Kirchenordnung von 1525 erklärte sich im gleichenSinne. Melanchthon allerdings schwankte und lenkte ein-Calvin entschied sich prinzipiell für die Zulässigkeit des Zinsen-nehmens. Vgl. Hinschius, Kirchenrecht V (1895) S. 196199.833844; Sehling, Realenzyklop. f. prot. Theol. XXI (1908>S. 521-528; auch Zarncke zu Narrensch. Kap. 93.

Da ist es nun für unser Problem von höchster Bedeutung,daß eine der grundlegenden Bestimmungen in der kirchlichenWuchergesetzgebung, eine Palea im 'Decretum Gratiani' ausdem 'Opus imperfectum super Matthaeum' (mit der sein Gewichtsteigernden falschen Autorbezeichnung: Johannes Chrysosto-mus) einen Satz gegen das negociari übernimmt, der sich stütztauf die Vertreibung der Wechsler aus dem jüdischen Tempel