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Denkschrift zur Hundertjahrfeier der Stadt Mülheim an der Ruhr 1908
Entstehung
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aus Essen zum Anschluß an den Haupt-Postkurs BerlinCleve ein- bis zweimalwöchentlich Briefe und Pakete in einer Postkarre zur Poststation Wesel befördert.In ähnlicher Weise sind vermutlich auch bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts dieBriefe und Pakete der Bewohner Mülheims und der Herrschaft Broich weiterbefördertworden, soweit nicht gelegentliche Boten oder Fuhren den Verkehr vermittelt haben.Die Beziehungen Mülheims führten hauptsächlich nach Duisburg, Düsseldorf, Essenund Werden. In der Essener Zeitung vom 26. Juli 1789 zeigt der Magistrat an, daßer den Bürger und Meister Wilhelm Born zum neuen Postboten zwischen Essen undMülheim für Briefe und Pakete angestellt habe. Da Born aber kein festes Gehaltbezog, schließt die Anzeige mit einer kurzen, aber vielsagenden Empfehlung an dasbillig denkende" Publikum.

Seit dem Jahre 1778 wurden von dem Magistrat in Essen und auch von Bochumaus wiederholt Anträge bei der Preußischen Regierung gestellt, die Route des Wesel-schen Postwagens, der über Lünen-Olfen lief, über Dortmund-Bochum-Essen-Dinslakenzu verlegen. Ende 1794 wurde die Verlegung endlich zugesagt; doch erst am 1. Juli 1803hatten die Bewohner von Essen, wie das Lokalblatt vom 3. Juli 1803 berichtet, dasVergnügen, zum ersten Mal den Berliner Postwagen durch ihr Städtchen es zähltedamals 3480 Einwohner fahren zu sehen. Die Verhandlungen wegen dieser Ver-legung haben vermutlich auch den Anstoß dazu gegeben, daß die Preußische Regierungim Jahre 1794 bei der Landgräfin von Hessen-Darmstadt als Besitzerin der HerrschaftBroich dahin vorstellig wurde, den Königlich Preußischen Posten freie Durchfahrt durchdie Herrschaft und Befreiung von Chaussee- und Fährgeld zu gewähren. Die Land-gräfin erklärte sich unterm 28. Juli 1794 bereit, die Durchfahrt zu gestatten, insofernihren Territorialbefugnissen in der Herrschaft dadurch nicht präjudiziert werden solle.In dem Antwortschreiben des Königlich Preußischen Staatsrats vom 19. August 1794wird dies feierlichst bestätigt und gleichzeitig bemerkt, daß die von der Landgräfinfür den Kommerz ihrer Unterthanen gehegte Absicht einer Postverbindung der Herr-schaft Broich vollkommen erreicht wird, indem der Postwagen über Broich geleitetund daselbst zur Abgabe und Annahme der vorkommenden Correspondenzen undSachen anhalten solle". Der weiteren Forderung des Staatsrats, die preußischenPosten von der Entrichtung des Chaussee- und Fährgeldes zu befreien, glaubte dieLandgräfin anfangs nicht entsprechen zu sollen; doch ließ sie später nach langwierigenVerhandlungen die Forderung des Chausseegeldes fallen. Am 14. November 1796kam sodann zwischen dem Königlich Preußischen Staatsrat und der Landgräfin eineÜbereinkunft zustande, die folgende Bestimmungen enthielt:

I. Von Seiten der verwittibten Frau Fürstin George Landgräfin zu Hessen,Durchlaucht, als Inhaberin der Herrschaft Broich wird den sämmtlichen durch dasGebiet dieser Herrschaft passirenden Kgl. Preußischen ordinären reitenden undfahrenden Posten, ingleichen den zu letzteren gehörenden Beiwagen, sowie auch denKönigl. Couriers und Estafetten der freie Transitus zugestanden und gestattet.

II. Auf die Überfahrt über die Ruhr und das Fähr vermag man BroichischerSeits jene Freiheit nicht auszudehnen, weil es Erbbestand des Fährmanns (HermannScholl) ist und auf vielen Kosten wegen Anschaffung und Unterhaltung der Gerät-schaften beruht. Es wird daher dem Kgl. General-Postamt überlassen, mit demFährmann wegen des Fährrechts, daß solches entweder bei jedem Transitu gleichoder teilweise gezahlt werde, sich zu vereinbaren.

III. Preußischer Seits wird accordirt und zugesichert, daß zur Vermeidung vonUnterschleifen an den Barriere-Stellen die Verbindungspost sowohl als auch die Kgl.

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